Luzerner Kantonsrat debattiert über Unvereinbarkeiten
Im Luzerner Kantonsrat wird am ersten Sessionstag über verschärfte Unvereinbarkeitsregeln debattiert. Die Revision der Vorlage umfasst 18 Gesetze und legt fest, wer nicht gleichzeitig in einer Behörde Einsitz nehmen darf.
(Keystone-SDA) Die Regierung will die Unvereinbarkeitsvorschriften in einem Mantelerlass neu festlegen. Der Kanton soll damit mehrere Gesetze wie das Personalgesetz oder das Justizgesetz gleichzeitig anpassen.
Neu gelten die Vorschriften neben verheirateten Personen auch für Paare in eingetragener Partnerschaft oder in Konkubinaten. Wer zusammenlebt, darf nicht in der gleichen Behörde oder dem gleichen Gericht sitzen.
Zudem gelten neue Regeln für bestimmte Funktionen. Bestimmte Führungsfunktionen in der Verwaltung sind nicht mehr mit einem Kantonsratsmandat vereinbar. Das gilt neu auch für Leitungsfunktionen in Firmen, an denen der Kanton mit einer Mehrheitsbeteiligung beteiligt ist.
Hugo Lötscher (SVP) und Franz Räber (FDP) beantragen, das Geschäft an die zuständige Kommission zurückzuweisen.