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Luzerner Obergericht: Drei Jahre Gefängnis für Ponyhof-Besitzer

(Keystone-SDA) Luzern – Das Luzerner Obergericht hat einen Ponyhof-Besitzer aus dem Kanton Luzern der mehrfachen sexuellen Handlung mit Kindern schuldig befunden. Der Mann wurde zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt – verbunden mit einer ambulanten Behandlung.
Der heute 61-jährige hatte zwischen 1994 und 2004 über 20 Mädchen missbraucht, wie die Ermittlungen der Polizei ergaben. Er betrieb im Kanton Luzern einen Ponyhof, der vorwiegend von Mädchen im Schulalter besucht wurde. Bei Reitstunden oder Kutschenfahrten war es zu zahlreichen sexuellen Übergriffen gekommen.
Vor Obergericht stand insbesondre die Frage im Vordergrund, ob der Angeklagte einer Massnahme bedürfe und welche Art von Behandlung allenfalls angezeigt sei, heisst es im Urteilsdispositiv.
Um diese Frage zu beantworten, hatte das Luzerner Obergericht ein psychiatrisches Zweitgutachten in Auftrag gegeben. Dies verhinderte ein rasches Urteil. Denn das Obergericht hatte den Fall bereits Mitte Oktober 2008 behandelt.
Der Staatsanwalt verzichtete auf eine Begründung des Urteils und damit auf einen Weiterzug ans Bundesgericht. Der Angeklagte entscheidet über einen Weiterzug nach Eingang des begründeten Urteils. Dieses wird Anfang 2010 erwartet.
Das Kriminalgericht den Angeklagten im September 2007 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten, der Verteidiger plädierte auf eine solche von zwei Jahren auf Bewährung.

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