Mehrjährige Freiheitsstrafe im Zürcher «Loverboy»-Fall bestätigt
Das Bundesgericht hat die vom Zürcher Obergericht ausgesprochenen Strafen im "Loverboy"-Prozess bestätigt. Der Haupttäter stellte seine zur Tatzeit noch nicht 14-jährige Freundin seinen Kollegen für Sex zur Verfügung.
(Keystone-SDA) Das Bundesgericht hat in einem am Donnerstag publizierten Urteil die Beschwerden des Hauptangeklagten, eines Mittäters und der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft allesamt abgewiesen. Damit bleibt es für den Haupttäter bei einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und einem Monat sowie einer Busse. Dem unterdessen volljährigen Opfer schuldet er eine Genugtuung von 50’000 Franken. Die Strafe hat er verbüsst.
Der heute 25-jährige Mann wurde der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung, räuberischen Erpressung, sexuellen Handlungen mit Kindern, Pornographie und weiterer Delikte – teils mehrfach begangen – für schuldig befunden. Er nutzte vom Dezember 2017 bis Dezember 2019 die Verliebtheit des anfänglich 12-jährigen Opfers aus. Er befriedigte seine sexuellen Bedürfnisse am Mädchen und bot es Kollegen an.