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Mieter müssen nicht alle Fragen der Vermieter beantworten

(Keystone-SDA) Zürich – Persönliche Informationen von Mietinteressenten gehen einen Vermieter nichts an. In krassen Fällen haben Mieterinnen und Mieter sogar das Recht auf eine Notlüge. Allerdings gibt es auch Fragen, die beantwortet werden müssen.
So dürfen Vermieter nach der Einkommenskategorie fragen, also ob der Mietinteressent 40’000 bis 50’000 Franken oder 70’000 bis 80’000 Franken verdient. Einen Lohnausweis zu verlangen, geht aber zu weit, wie der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) am Montag in einer Mitteilung schreibt.
Eine Ausnahme gilt, wenn die finanzielle Lage des Mieters eine wichtige Rolle spielt. So etwa bei einer besonders teuren Liegenschaft oder bei einer Wohnung, die nur an Menschen mit geringem Einkommen vermietet wird.
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat Empfehlungen erarbeitet und unterscheidet dabei zwischen Fragen, die immer zulässig sind, die unter besonderen Umständen erlaubt sind und solchen, die grundsätzlich tabu sind.
Krankheiten sind tabuIn keinem Fall erlaubt ist etwa die Frage nach chronischen Krankheiten oder nach der Mitgliedschaft im MV. Unzulässig ist auch, sich nach der Konfession zu erkundigen. Dabei gibt es allerdings Ausnahmen, so etwa wenn die Liegenschaft der katholischen Kirche gehört und nur an Katholiken vermietet werden soll.
Referenzauskünfte dürfen Vermieter nur von Personen einholen, die die Mietinteressenten angegeben haben. Gefallen lassen müssen sich Mieter Fragen nach Name, Vorname, Geburtsdatum, Beruf, Arbeitgeber, Anzahl der Kinder und Haustiere. Auch einen Betreibungsregisterauszug darf der Vermieter verlangen.
Wer auf einem Bewerbungsformular die Antwort nicht verweigern will, darf unter Umständen zu einer Notlüge greifen. Diese kann jedoch Konsequenzen haben. Wenn es sich etwa um eine Information handelt, bei deren Kenntnis jeder Vermieter den Abschluss eines Mietvertrags normalerweise verweigern würde, kann er Täuschung geltend machen und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.

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