Mindestpensen bei Baselbieter FEB-Revision im Fokus
Der Baselbieter Landrat debattierte am Donnerstag in erster Lesung über eine Revision des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB). Der Landrat entschied sich, den Mindestbeschäftigungsgrad für die Bezugsberechtigung bei 120 Prozent festzusetzen.
(Keystone-SDA) Die FEB-Revision steht als Gegenvorschlag der Regierung zu einer Initiative der SP zur Debatte. Es geht in erster Linie darum, die Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben zu verbessern.
«Wir finden die Entlastung der Familien grundsätzlich etwas Gutes», sagte Matthias Liechti (SVP). Er bemängelte jedoch, dass der Gegenvorschlag nur die familienergänzende Betreuung berücksichtige. Deshalb stellte er für seine Fraktion einen Antrag auf Rückweisung: Die Regierungs solle einen Gegenvorschlag ausarbeiten, der auch Menschen in traditionellen Familienmodellen entlaste.
Die Sprechenden der anderen Fraktionen sprachen sich in ihren Voten gegen den Rückweisungsantrag aus. Der Tenor war, dass zwar auch familieninterne Betreuung unterstützt werden müsse, was aber nicht Gegenstand dieser Vorlage sei. Das FEB-Gesetz müsse nun durchgebracht werden, weil grosser Handlungsbedarf bestehe und man im interkantonalen Vergleich schlecht dastehe.
Der Rückweisungsantrag wurde mit 60 zu 18 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Mindestbeschäftigungsgrad im Fokus
Roman Brunner (SP) sagte, der Handlungsdruck sei schon hoch und werde immer grösser. Der Gegenvorschlag sei weit von der Initiative seiner Partei weg. Dennoch unterstütze seine Partei ihn, auch wenn es ein Kompromiss sei. Der Mindestbeschäftigungsgrad für die Bezugsberechtigung dürfe bei zwei Erziehungsberechtigten aber nicht über 120 Stellenprozenten liegen.
Auch die FDP sah bei der FEB Handlungsbedarf, wie Thomas Eugster sagte. Auch er sprach beim Gegenvorschlag von einem Kompromiss. Für die Partei sei der Mindestbeschäftigungsgrad bei zwei Erziehungsberechtigten ein wichtiger Anreiz für mehr Arbeit. Die vorgeschlagenen 120 Prozent nannte er sinnvoll.
Die Fraktion Grüne-EVP unterstützt den Gegenvorschlag, wie ihre Sprecherin Andrea Heger (EVP) erklärte. Er sei hart erarbeitet worden und vieles sei mitgedacht worden. «Unser gemeinsamer Nenner ist, dass wir Familien entlasten und Erwerbstätigkeit fördern», sagte Marc Scherrer (Mitte). Gemäss seinem Votum werde man die 120 Prozent beim Mindestpensum «zähneknirschend» unterstützen.
Auch dazu stellte Liechti für die SVP einen Änderungsantrag. Damit sollte der Mindestbeschäftigungsgrad bei zwei Erziehungsberechtigten auf 140 Prozent festgesetzt werden, wobei die Gemeinden die Möglichkeiten erhalten sollten, auf ein Minimum von 120 Prozent herunterzugehen.
Auch dieses Ansinnen stiess beim Rest des Parlaments auf Ablehnung. Sprechende kritisierten etwa, dass viele ihre Pensen erhöhen wollten, aber nicht könnten. Sie würden so einfach unverschuldet aus den Kantonssubventionen herausfallen. Es gehe um rund 30 Prozent der heutigen Bezüger, sagte Scherrer. Der Antrag scheiterte mit 60 zu 23 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Sockelbeitrag von 25 Prozent
Der Regierungsrat will mit seinem Gegenvorschlag zur Initiative «Gebührenfreie Kinderbetreuung für alle Familien» das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung totalrevidieren. Der Kanton soll sich gemäss Vorlage mit einem Sockelbeitrag von 25 Prozent an den Betreuungskosten für Kinder vom Alter von drei Monaten bis zum Ende der Primarschule beteiligen.
Der Beitrag soll unabhängig vom Einkommen der Erziehungsberechtigten ausgezahlt, jedoch nur an Gemeinden rückvergütet werden, die die gesetzlichen Eckwerte einhalten, wie es heisst. Die Gemeinden sollen indes für die einkommensabhängigen Subventionen zuständig bleiben.
Den Kanton würde die Revision ab 2027 voraussichtlich rund 35,2 Millionen Franken pro Jahr kosten, wie die Regierung schreibt. Nicht darin enthalten seien diverse Personalkosten. Demgegenüber stellt die Regierung erwartete positive Effekte, die längerfristig zu Einsparungen und Mehreinnahmen von rund 49,3 Millionen Franken führen sollen.
Viele Unterschriften für die Initiative
Die Initiative der SP ist im August 2021 mit 3148 Unterschriften zustande gekommen. Sie verlangt, dass der Kanton und die Gemeinden eine kostenlose und bedarfsgerechte Kinderbetreuung bis zum Eintritt in die erste Primarklasse finanzieren. Die Behörden sollen zudem das Angebot Betreuungsangeboten sicherstellen und für faire Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen sorgen.
Die Regierung lehnt die Initiative ab. Die vorberatende Bildungs-, Kultur- und Sportkommission ist mit 7 zu 0 Stimmen bei zwei Enthaltungen zum gleichen Schluss gelangt. Die Kommission befürwortet den Gegenvorschlag. Die Schlussabstimmung folgt in der zweiten Lesung.