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Montana Tech/Minderheitsaktionäre erringen Teilerfolg in hängigen Klageverfahren

Zürich (awp) – Die gegen das Industrie-Unternehmen Montana Tech Components (MTC) klagenden Minderheitsaktionäre Wigan Management und Livermore Investments Group haben in einem vor dem Handelsgericht des Kantons Aargau hängigen Verfahren einen Teilerfolg errungen. MTC habe in einer Antwort auf die Klage, den Beschluss über die Erteilung der Entlastung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2010 aufzuheben, eingeräumt, dass der an der Generalversammlung vom 22. Juni 2011 gefasste Beschluss an einem Mangel leide, teilen die Minderheitsaktionäre am Mittwoch mit.
Der Mangel sei entstanden, weil der Hauptaktionär und gleichzeitige Verwaltungsratspräsident sowie CEO Michael Tojner beim fraglichen Traktandum «aus Versehen» seine Aktien über einen Vertreter zur Abstimmung gebracht habe. Wie mit diesem Mangel umzugehen sei, habe das Handelsgericht des Kantons Aargau zu entscheiden, bei dem die Klage anhängig ist, heisst es weiter.
Auf den fraglichen Mangel sowie auf weitere mögliche Verletzungen von Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts habe die Vertreterin von Wigan und Livermore bereits an der GV der MTC aufmerksam gemacht. Wigan und Livermore sind gemäss Mitteilung der Auffassung, dass sich der Vorgang in eine Reihe von früheren Beschlüssen der MTC einfügt, bei denen die Rechte der Minderheitsaktionäre nicht respektiert wurden.
Aufgrund der von 2007 bis heute erfolgten Entwicklungen hätten sich Wigan und Livermore dazu entschlossen, den Rechtsweg zu beschreiten. Neben der Anfechtung der Entlastung des VR und der Geschäftsleitung hätten Wigan und Livermore am 17. Juni 2011 ebenfalls vor dem Handelsgericht des Kantons Aargau ein Rechtsbegehren um Anordnung einer vorsorglichen Massnahme eingereicht. Gegenstand dieses Massnahmebegehrens und des angestrebten Hauptprozesses sei die Zuweisung der nicht ausgeübten Bezugsrechte aus der Kapitalerhöhung vom 18. Februar 2011 an den Hauptaktionär Tojner bzw. an ihm zuzurechnende Unternehmen zum Nachteil der übrigen Aktionäre.
Wigan und Livermore sind gemäss Mitteilung der Ansicht, dass Tojner als Hauptaktionär, Verwaltungsratspräsident und CEO zusammen mit dem nicht unabhängigen MRC-VR unter Ausserachtlassung von Aktionärsrechten und Corporate-Governance-Grundsätzen sich und sein Umfeld zu erheblichen finanziellen Vorteilen geführt hat.
rt/cf

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