Mord an Ehefrau in Binningen BL: Lebenslänglich für Mann
Das Baselbieter Strafgericht hat am Mittwoch einen 44-jährigen Mann wegen Mordes und Störung des Totenfriedens zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Aussagen einer Abwehr eines Messerangriffs wies es als "absurd ab".
(Keystone-SDA) «Es gibt kein Indiz für die Notwehrthese», sagte Gerichtspräsident Daniel Schmid bei der Urteilsbegründung. Die Darstellungen des Beschuldigten, er habe sich im Februar 2024 in Binningen gegen einen Messerangriff die Frau gewehrt und sie dabei versehentlich getötet, liess er nicht gelten.
Gerichtsmedizinisch sei erstellt, dass das Opfer mit einem Gegenstand erdrosselt wurde. Er widersprach somit den Darstellungen des Beschuldigten, er habe die Frau einhändig gewürgt. Die vom 44-Jährigen geschilderten angeblichen Abwehrbewegungen hätten nicht zum Tod der Frau führen können. Wenn jemand ein Werkzeug einsetze, um das Opfer zu strangulieren, so müsse das gezielt geschehen, sagte der Gerichtspräsident.
«Notwehrgeschichte ist ausgeschlossen»
Gestützt auf gerichtsmedizinische Befunde wies Schmid die Aussagen des Beschuldigten zurück, die Frau habe ihn zuvor mit einem Filetiermesser angegriffen. Die Kratzer an seinem Hals könnten keine Folge eines Messerangriffs sein.
Schmid wies auf weitere Ungereimtheiten in den Aussagen des Ehemanns hin. Zunächst habe er behauptet, seine Frau tot aufgefunden zu haben, später habe er in einer nachgeschobenen Version von einem Streit und einer Panikreaktion gesprochen.
Zudem habe er die Tötung mit einem «Überlebenskampf» erklärt. Im Widerspruch dazu stehe, dass er danach sämtliche Spuren akribisch verwischen wollte. Die Notwehrgeschichte sei nicht nur aus gerichtsmedizinischer Sicht ausgeschlossen, sondern auch inhaltlich absurd, so Schmid.
Solidaritätskundgebung vor dem Gericht
Der Beschuldigte muss an die beiden kleinen Töchter eine Genugtuung von je 100’000 Franken bezahlen. An die Mutter der getöteten Frau muss er 126’000 Franken Genugtuung entrichten, an ihren Vater 120’000 und an die Schwester 60’000 Franken. Der 44-Jährige muss zudem eine Entschädigung von 20’000 Franken an die Opferhilfe bezahlen sowie die Anwaltskosten der Angehörigen übernehmen.
Rund 150 Menschen gedachten vor dem Urteil mit Transparenten der ermordeten Frau und bekundeten Solidarität mit den Angehörigen des Opfers. Sie bildeten vor dem Strafjustizzentrum eine Menschenkette und protestierten gegen Femizide.
«Die Opfer dürfen nicht vergessen werden», sagte der Gerichtspräsident vor der Urteilsbegründung. Kein Gerichtsurteil könne das Vakuum ausfüllen, das der Verlust eines geliebten Menschen verursacht. «Wir vom Gericht werden Sie nicht vergessen», sagte er weiter zu den Angehörigen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.