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Nationalrat will 50-Franken-Gebühr beim Besuch eines Spitalnotfalls

Der Nationalrat will eine Gebühr von 50 Franken für Notaufnahmen in Spitälern
Das Projekt zielt darauf ab, die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu entlasten und die steigenden Gesundheitskosten einzudämmen. Keystone-SDA

Wer ohne Überweisung einen Spitalnotfall besucht, soll nach Ansicht des Nationalrats eine Gebühr von 50 Franken bezahlen. Die grosse Kammer hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf mit 96 zu 91 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

(Keystone-SDA) Der Vorschlag zielt darauf ab, die Spitalnotaufnahmen zu entlasten sowie die steigenden Kosten im Gesundheitssystem zu dämpfen, wie es in der Begründung des zugrunde liegenden parlamentarischen Initiative hiess. Dabei sind für gewisse Personengruppen Ausnahmen vorgesehen.

Es sind Kinder, Schwangere oder Personen, die von einer Ärztin, einem Apotheker, einem Telemedizinzentrum schriftlich in ein Spital überwiesen wurden. Auch Personen, die von einer Ambulanz in ein Spital überwiesen wurden, wären ausgenommen. Die Gebühr richtet sich an erwachsene Personen, die mit eigener Kraft durch den Eingang des Spitalnotfalls gehen könnten, fasste Nationalrat Patrick Hässig (GLP/ZH), der den Vorschlag vertrat, zusammen.

Für den Entwurf stimmten die SVP, die FDP und die GLP. Dagegen sprachen sich die SP, die Mitte und die Grünen aus. Auch der Bundesrat lehnt das Vorhaben ab. In der Beratung wurden mehrere Minderheitsanträge abgelehnt. Der Mehrheitsvorschlag der vorberatenden Kommission setzte sich durch.

Schaffung eines «Bürokratiemonsters»

Nationalrat Lorenz Hess (Mitte/BE) hob in seinem Votum im Namen der Fraktion die Ablehnung in der Vernehmlassung hervor. Diese habe ergeben, dass der Vorschlag nicht funktioniere. Für Nationalrätin Manuela Weichelt (Grüne/ZG) löse die Gebühr kein Problem, sondern schaffe neue.

87 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmenden hätten die Gebühr abgelehnt, hiess es mehrfach in der Ratsdebatte. Dabei hätten sich 21 Kantone dagegen ausgesprochen.

Für die Basler Nationalrätin Sarah Wyss (SP) ist die Gebühr ein «absolutes Bürokratiemonster». Weiter sei es eine «Spezialregelung» für Zürich.

«Selbstverantwortung wird gestärkt»

«Zürich will das», sagte Nationalrat Martin Bäumle (GLP/ZH). Mit der Vorlage werde ein kleiner Schritt gemacht, um die Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen. Zudem sei die Einführung der Gebühr für die Kantone freiwillig.

Die Kantone, die es wollen, sollen die Möglichkeit erhalten, den Zuschlag zu erheben, sagte Nationalrätin Kris Vietze (FDP/TG). Sie sprach auch von einer «Lenkungsabgabe». Auch der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner sah im Vorschlag die Möglichkeit, die Kosten zu steuern. Zudem werde die Selbstverantwortung gestärkt.

Gesundheitsministerin sieht sechs Nachteile

Der Bundesrat lehnt die Vorlage aus sechs Gründen ab, wie Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider sagte. So seien die erwarteten Auswirkungen gering. Viele Patientinnen und Patienten wären von der Regelung nicht betroffen, da einzig Personen, die die Franchise erreichten, die Gebühr bezahlen müssten.

Weiter könnten aus Sicht der Bundesrätin zusätzliche Kosten entstehen. Diese würde es geben, wenn für die Zulassung in den Notfall eine vorherige medizinische Untersuchung in Anspruch genommen würde.

Auch die Inkraftsetzung des Vorschlags sei fragwürdig. So könnten derzeit Telemedizinzentren etwa keine schriftlichen Überweisungen erstellen. Und da der Vorschlag den Kantonen die Möglichkeit gebe, eine Gebühr einzuführen, wäre die Lösung nicht schweizweit einheitlich.

Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

Debatte startete 2017

Die Debatte wurde im Jahr 2017 durch eine parlamentarische Initiative von alt Nationalrat Thomas Weibel (GLP/ZH) angestossen. Er forderte damals eine Gebühr auf Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme.

In der Vorbereitung des Geschäfts für die Beratung im Plenum wurde eine Gebühr einzig für Bagatellfälle fallengelassen. Es hätte definiert werden müssen, was eine «Bagatelle» sei, hiess es in der Ratsdebatte. Dies habe nicht geklärt werden können.

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