Neuenburg verbietet Steigenlassen von Ballons und Himmelslaternen
Das Steigenlassen von Ballons und Himmelslaternen wird im Kanton Neuenburg verboten - eine Premiere in der Schweiz. Das Kantonsparlament hat am Dienstag eine entsprechende Gesetzesvorlage aus den Reihen der Fraktion der Grünen und der Partei der Arbeit angenommen.
(Keystone-SDA) Der Entscheid fiel mit 55 Ja-Stimmen, 36 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen. «Dieses Verbot mag auf den ersten Blick unbedeutend erscheinen, doch das Steigenlassen von Ballons kommt der Verbreitung von Plastikabfällen in der Umwelt gleich – also Littering. Diese Verschmutzung hat zudem schädliche Auswirkungen auf Wild- und Haustiere», erklärte Cloé Dutoit (Grüne), Erstunterzeichnerin des Gesetzesentwurfs.
Hinsichtlich der Himmelslaternen betonte die Abgeordnete: «Sie stellen ein nicht zu unterschätzendes Brandrisiko dar, insbesondere im Sommer.» Aus diesem Grund ist deren Aufstieg bereits in mehreren Regionen der Schweiz verboten, etwa in der Nähe von Flughäfen sowie in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Wallis, Genf und Freiburg.
Für die Befürworter des Verbots bedeutet dies keineswegs das Ende festlicher oder symbolischer Aktivitäten. Es gebe zahlreiche umweltfreundliche Alternativen, etwa das Pflanzen von Bäumen, das Steigenlassen von Drachen oder das Erzeugen von Seifenblasen.
Bürgerliche dagegen
Die bürgerlichen Parteien lehnten die Vorlage mehrheitlich ab. Für SVP-Politiker Damien Schär ist «dieses Gesetz unnötig, da es sich um eine sehr marginale Praxis handelt. Zudem wirft die konkrete Umsetzung Fragen auf: Soll etwa ein Kind bestraft werden, das auf einem Fest versehentlich einen Ballon loslässt?»
Auch für FDP-Abgeordneten Damien Humbert-Droz gilt: «Gesellschaft und Bewusstsein entwickeln sich weiter, und die Praxis verschwindet von selbst. Wir setzen eher auf Aufklärung als auf Verbote.» Er warf jedoch die Frage auf, ob ein möglicher Trend in sozialen Netzwerken zu einem Wiederaufleben solcher Aktionen führen könnte.
Die Kantonsregierung sprach sich für den Status quo aus, also gegen ein Verbot von Ballons und Himmelslaternen. Diese Praxis werde nicht als Littering eingestuft und habe im Kanton lediglich symbolischen Charakter sowie eine begrenzte Bedeutung bei festlichen Anlässen. «Wir setzen lieber auf Sensibilisierung», erklärte Umweltdirektor Laurent Favre (FDP).
Vom Gesetz nicht betroffen sind Feuerwerke. Diese unterliegen bereits einem Bewilligungsverfahren, zudem ist auf Bundesebene eine entsprechende Initiative hängig.