Nidwalden soll Gleichberechtigung in den Korporationen durchsetzen
Nidwaldner Frauen, die das Korporationsbürgerrecht infolge Heirat verloren haben, sollen dieses wieder erhalten können. So sieht es ein Gesetzesprojekt vor, das der Landrat am Mittwoch berät.
(Keystone-SDA) Ein umstrittener Punkt darin: Das Gesetz sieht ein Stichtag vor. Wie der zuständige Regierungsrat Joe Christen am Mittwochmorgen im Rathaus Stans sagte, habe sich die Regierung für die Beibehaltung des Stichtags entschieden, weil dieser Rechtssicherheit schaffe und die Umsetzbarkeit fördere.
Das neue Korporationsaufsichtsgesetz sieht den 14. Juni 1981 als Stichtag vor. Frauen und ihre Nachkommen, die damals lebten und über das Korporationsbürgerrecht verfügten, es jedoch später verloren haben, sollen es wieder erlangen können.
Der Stichtag wurde gemäss Regierungsantrag gewählt, weil an jenem Datum der Artikel zur Rechtsgleichheit in der Bundesverfassung in Kraft trat.
Eine Minderheit der Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit (SJS) hat mehrere Änderungsanträge angekündigt.