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Obergericht Zürich erhöht Strafe für 55-Jährigen deutlich

11 Jahre Freiheitsentzug wegen versuchter Anstiftung zum Mord. Das Obergericht des Kantons Zürich hat am Donnerstag einen 55-jährigen Schweizer schuldig gesprochen, im Darknet einen Killer mit dem Mord an seiner Ex-Frau beauftragt zu haben.

(Keystone-SDA) Das Gericht bestätigte weitgehend das Urteil des Bezirksgerichts Affoltern ZH. Es erhöhte aber das Strafmass deutlich von fünf auf elf Jahre. Gleich wie die erste Instanz sprach es den Mann vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zur schweren Körperverletzung frei. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür seien nicht erfüllt.

Das Gericht zweifelte nicht daran, dass der Mann von Dezember 2022 bis Februar 2023 versucht hatte, im Darknet jemanden zu finden, welcher seine Ex-Frau und Mutter der beiden gemeinsamen Kinder töten würde. Dazu überwies er auch Geld auf ein anonymes Krypto-Konto.

Zur Tat kam es nie. Ohne es zu wissen, hatte der Beschuldigte mit einer Betrüger-Website kommuniziert. Diese wurde von den britischen Strafverfolgungsbehörden überwacht. Im Februar 2023 wurde der Mann verhaftet. Er befindet sich in Sicherheitshaft, wo er laut Gericht auch bleibt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Der Beschuldigte wies jegliche Schuld von sich. Für die Urteilsfindung konnte sich das Gericht nur auf Indizien stützen. Diese sprächen allerdings «eine unmissverständliche Sprache», sagte der vorsitzende Richter bei der mündlichen Urteilsbegründung. Zentral seien die EDV-Analysen der Ermittler gewesen. Das Gericht habe keinerlei Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten.

Erschreckende Skrupellosigkeit

Der Mann habe einen «Schlussstrich unter eine schwierige Beziehung» mit seiner Ex-Frau ziehen wollen. Dazu habe er mit ausserordentlicher Gefühlskälte einen «teuflischen Plan» gefasst. Er habe eine grosse kriminelle Energie gezeigt und eine erschreckende Skrupellosigkeit an den Tag gelegt, sagte der Richter.

Die Dritttäterschaft, die der Beschuldigte im Laufe der Untersuchung ins Spiel brachte, überzeugte weder das Bezirks- noch das Obergericht. Die Existenz dieses «Tom» sei eine Schutzbehauptung. Es gebe keinerlei Spuren, die auf Hacking hinwiesen.

Erstinstanzliche Strafreduktion zu gross

Dass die Tat nicht ausgeführt wurde und es bei einer versuchten Anstiftung blieb, sei nicht das Verdienst des Beschuldigten. Er habe nicht gewusst, dass er auf einer Betrüger-Website war. Die diesbezügliche Strafreduktion der ersten Instanz erachtete das Obergericht als zu gross. Das Bezirksgericht Affoltern ZH hatte den Mann im März 2025 zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Verteidigung und Anklage fochten das Urteil an. Vor Obergericht kritisierte der Verteidiger erfolglos, die Beweiserhebung sei widerrechtlich erfolgt. Die Website sei von den britischen Strafverfolgungsbehörden betrieben worden. Diese hätten damit gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und gegen das Täuschungsverbot verstossen. Sein Mandant müsse zwingend freigesprochen werden.

«Systematisch und gezielt»

Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Neben einem Schuldspruch wegen versuchter Anstiftung zum Mord beantragte sie einen wegen versuchter Anstiftung zur schweren Körperverletzung, allenfalls der strafbaren Vorbereitungshandlungen zur schweren Körperverletzung. Für beide Gerichtsinstanzen waren aber die Voraussetzungen für einen diesbezüglichen Schuldspruch nicht erfüllt.

Der Beschuldigte sei systematisch, gezielt und planvoll vorgegangen, sagte die Anklägerin. Er habe sich bemüht, sich Alibis zu verschaffen. So habe er zum Beispiel für die Tatausübung einen Termin festgelegt, zu dem er in den Ferien war.

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