Ausland, Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist auch aus dem Ausland gültig, sofern die Stimme rechtzeitig bei der entsprechenden Gemeinde eintrifft.
(Quelle: Wahlwörterbuch Parlament)
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Die briefliche Stimmabgabe ist auch aus dem Ausland gültig, sofern die Stimme rechtzeitig bei der entsprechenden Gemeinde eintrifft.
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