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Verbesserter Einlegerschutz auf gutem Weg

Mit der Revision des Einlegerschutzes will der Bundesrat Sparguthaben bis 100'000 Fr. im Fall einer Bankenpleite dauerhaft schützen. Er hat eine entsprechende Botschaft verabschiedet, mit der die im Dezember 2008 dringlich und befristet eingeführten Regeln in Dauerrecht überführt werden.

Damals hatte das Parlament als Reaktion auf die Finanzkrise im Eilverfahren beschlossen, fortan Bankeinlagen bis 100’000 Franken zu schützen. Im Falle eines Konkurses werden diese Guthaben sofort aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Bank ausbezahlt. Vorher hatten lediglich Guthaben in der Höhe von 30’000 Franken das Konkursprivileg genossen.

Die neue Regel will der Bundesrat nun im Bankengesetz verankern. Damit es zwischen dem Auslaufen des bis Ende 2010 befristeten Beschlusses und dem Inkrafttreten der definitiven Gesetzesrevision nicht zu einer Lücke kommt, will der Bundesrat die Befristung um höchstens ein Jahr verlängern. Bis dahin sollte die Gesetzesänderung vom Parlament verabschiedet sein.

Neben der Erhöhung des geschützten Maximalbetrags auf 100’000 Franken werden Banken verpflichtet sein, für ihre privilegierten Einlagen ständig inländisch gedeckte Forderungen oder übrige in der Schweiz gelegene Aktiven im Umfang von 125% zu halten. Für insolvente Banken müssen die anderen Banken solidarisch einspringen, wobei die Obergrenze bei 6 Mrd. Franken liegt.

swissinfo.ch und Agenturen

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