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Abstimmung zur Arbeitslosenversicherung

Voraussichtlich können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 26. September zum revidierten Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung Stellung nehmen.

Kommt das laufende Referendum zustande, will der Bundesrat die Gesetzesrevision dann zur Abstimmung vorlegen.

Für die linken Parteien und die Gewerkschaften ist der Leistungsabbau für Arbeitslose «unfair, unsozial, unsinnig und deshalb unannehmbar». Sie sammeln deshalb seit Ende März Unterschriften für ein Referendum. Die Frist, um die nötigen 50’000 Unterschriften zusammenzubrigen, läuft am 8. Juli ab.

Käme das Referendum nicht zustande, würde im September keine eidgenössische Volskabstimmung durchgeführt, wie der Bundesrat am Mittwoch entschied und mitteilte.

swissinfo.ch und Agenturen


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