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Betreuungsabzug im Faktencheck: Profitieren wirklich nur die Reichen?

Tagesmutter und fünf Kinder
Die vorgeschlagene Steuervergünstigung soll die finanzielle Belastung der Eltern verringern, insbesondere im Zusammenhang mit der Betreuung durch Kinderkrippen oder unabhängige Tagesmütter, wie hier abgebildet. © Keystone / Christian Beutler

Über die Massnahmen zur steuerlichen Entlastung von Eltern ist ein Streit entbrannt: Ob nämlich diejenigen, welche die Hilfe wirklich brauchen, sie auch bekommen.

Eine Koalition vorwiegend linker Parteien hat ein Referendum über eine vorgeschlagene Änderung des Steuergesetzes erzwungen, die eine Erhöhung der derzeitigen Abzüge für Familien mit Kindern von 6500 auf 10’000 Franken vorsieht. Das Geschäft kommt am 27. September an die Urne.

Der Haupteinwand: Der Vorschlag komme nur den Reichsten in der Schweiz zugute.

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Was als Unterstützung für Familien verkauft wird, sei nichts anderes als ein Geschenk für die Spitzenverdiener, argumentieren die Sozialdemokraten auf ihrer Kampagnen-WebsiteExterner Link. “Berücksichtigt man alle Haushalte – auch jene, die keine Kinder haben – profitieren nur 6% der Schweizer Haushalte.”

Nur diejenigen, die der direkten Einkommenssteuer des Bundes unterliegen, würden diese Steuererleichterung erhalten. Dies schliesst mehr als 45% der Schweizer Familien aus, behauptet die Linkspartei. Während vor allem Familien, die mindestens 150’000 Franken verdienen, profitieren würden.

Die vorgeschlagene Änderung besteht aus zwei Teilen: Einerseits soll der Abzug für Kinderbetreuungskosten von 10’100 auf 25’000 Franken erhöht werden, um den hohen Kosten für Kinderkrippen und Kinderhorte besser Rechnung zu tragen.

Andererseits soll der allgemeine Kinderabzug von 6500 auf 10’000 Franken erhöht werden und für diejenigen gelten, die die direkte Einkommenssteuer des Bundes bezahlen. Dieser Teil der Änderung, der von der CVP stammt, wird nun durch die Linke in der bevorstehenden Volksabstimmung angefochten.

Ein genauerer Blick auf die Haushalte, die für den vorgeschlagenen Abzug in Frage kämen, lässt vermuten, dass das Argument der Befürworter zwar teilweise stimmt. Es ist aber etwas irreführend zu behaupten, dass nur die reichsten oder nur 6% der Schweizer Haushalte von dem Vorschlag profitieren würden.

Rabatte für die Reichen – und die weniger Reichen

Die Bundessteuer zahlen nur Personen mit einem steuerbaren Mindesteinkommen: Das sind 17’800 Franken für eine Einzelperson oder 53’400 Franken für eine Familie mit einem Kind.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung bestätigte gegenüber swissinfo.ch, dass derzeit rund 60% aller Familien mit Kindern in der Schweiz die direkte Einkommenssteuer des Bundes bezahlen. All diese Familien kämen durch den vorgeschlagenen Abzug in irgendeiner Form für eine Erleichterung in Frage, fügte das Amt hinzu.

Die untenstehende Grafik zeigt die Steuererlasse, die Familien auf verschiedenen Ebenen des steuerbaren Nettoeinkommens (nach Sozialabgaben und anderen Abzügen) erhalten würden. Diese sind unabhängig davon berechnet, ob es sich um Ein- oder Zwei-Eltern-Haushalte handelt, oder ob sie ein oder zwei Einkommen erzielen. Nach Ansicht des Finanzamts ist die Betrachtung des steuerpflichtigen Einkommens der einfachste und zuverlässigste Weg, um den potenziellen Effekt des Abzugs zu verstehen.

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Generell gilt: Je höher das Einkommen, desto höher der Rabatt. Um beispielsweise von der maximalen Vergünstigungen von 910 Franken zu profitieren, müssten Zwei-Kinder-Haushalte ein steuerpflichtiges Einkommen ab etwa 160’000 Franken erzielen. Diejenigen mit sehr hohem Einkommen würden etwas weniger erhalten: Eine Familie mit zwei Kindern, die 1 Million Franken an steuerpflichtigem Einkommen verdient, hätte Anspruch auf 805 Franken.

Aber auch Familien mit einem Kind und einem zu versteuernden Einkommen von nur 53’400 Franken würden von dem vorgeschlagenen Abzug profitieren; für Familien mit zwei Kindern liegt das Minimum bei 63’400 Franken.

Mit anderen Worten: Reichere Familien würden einen höheren Rabatt erhalten, aber auch Familien mit einem geringeren Einkommen hätten Anspruch auf die finanzielle Entlastung.

Ein Zahlenspiel

Die Befürworter behaupten, dass nur 6% aller Schweizer Haushalte vom vorgeschlagenen Abzug profitieren würden. Das scheint ein vereinfachtes Argument zu sein, das auf einer ansonsten zutreffenden Behauptung beruht.

In einem ausführlichen PapierExterner Link auf ihrer Website schreiben sie, dass über 70% der 350 Millionen Franken, die zur Deckung des erhöhten Abzugs benötigt werden, an Haushalte mit einem steuerpflichtigen Einkommen von über 100’000 Franken gehen würden – was zusammen 5,8% aller Haushalte in der Schweiz ausmacht.

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Das Finanzamt bestätigte, dass in der Tat über 70% an diejenigen gehen würden, die mehr als 100’000 Franken verdienen. Es fügte jedoch hinzu, dass 12,6% eine genauere Zahl wäre: Das ist der Prozentsatz aller Steuerzahlenden in der Schweiz (diejenigen mit Kindern plus solche ohne), die eine Steuererleichterung erhalten würden.

“Die relevanteste Zahl ist aber, dass 60% aller Steuerzahler mit Kindern von der Erhöhung des Abzugs profitieren würden”, sagt Joel Weibel von der Eidgenössischen Steuerverwaltung gegenüber swissinfo.ch.

Das Urteil: Wahr im Kern, diskutabel berechnet

An der Behauptung, der vorgeschlagene Steuerabzug für Kinder sei lediglich “ein Geschenk für die Spitzenverdiener”, ist etwas Wahres dran: Reichere Familien werden in der Tat einen grösseren Teil der Steuervergünstigung erhalten. Aber sie ist auch irreführend, da sie kein vollständiges Bild davon zeichnet: Auch Familien mit bescheideneren Einkommen würden vom Abzug von 10’000 Franken profitieren, wenn auch ihre Erleichterungen geringer ausfallen würden.

Die Behauptung, dass nur 6% aller Schweizer Haushalte davon profitieren würden, ist ebenfalls irreführend. Die Befürworter meinen, dass der grösste Teil des Geldes an diejenigen gehen würde, die ein steuerbares Einkommen von 100’000 Franken oder mehr erzielen – eben 6% aller Haushalte, gemäss ihrer Berechnung.

Doch dieser Prozentsatz sei irrelevant, argumentieren die Steuerbehörden, da er Personen ohne Kinder berücksichtige, die für keinen kinderbezogenen Abzug in Frage kämen. Betrachtet man nur Familien mit Kindern, so hätten 60% Anspruch auf irgendeine Form von Steuererleichterungen.

(Übertragung aus dem Englischen: Giannis Mavris)

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