Bundesrat will Gentech-Moratorium verlängern
Die Schweizer Regierung will das Ende November 2010 auslaufende Gentech-Moratorium für die Landwirtschaft um drei Jahre verlängern. Die entsprechende Änderung des Gentechnikgesetzes wurde in die Vernehmlassung geschickt.
Laut dem im November 2005 in einer Volksabstimmung gutgeheissenen Moratorium «Für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» dürfen während der fünfjährigen Laufzeit gentechnisch veränderte Pflanzen in der schweizerischen Landwirtschaft nicht angebaut, und gentechnisch veränderte Tiere für die Produktion von Lebensmitteln und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen nicht in Verkehr gebracht werden. Unter strengen Auflagen erlaubt ist jedoch die Aussaat zu Forschungszwecken.
Kurze Zeit nach Inkrafttreten des Moratoriums lancierte der Bundesrat ein nationales Forschungsprogramm über Nutzen und Risiken der Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen (NFP59). Die Ergebnisse sollen bis Mitte 2012 vorliegen und dazu beitragen, Wissenslücken zu schliessen.
Die beantragte Verlängerung des Moratoriums erfolgt in der Absicht, das nationale Forschungsprogramm ohne politischen Druck weiterführen zu können.
swissinfo.ch und Agenturen
Mehr
Vernehmlassung
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch