Nationalratswahl
Wahl der 200 Mitglieder der grossen Kammer der Bundesversammlung. Sie wird alle vier Jahre unter der Leitung der Bundeskanzlei von den Kantonen durchgeführt.
Wahlberechtigt ist, wer das Stimmrecht hat; wahlfähig sind die auf den Listen aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten. In den Wahlkreisen, wo nur ein Sitz zu vergeben ist und deshalb eine Majorzwahl abgehalten wird, kann jeder mündige Bürger und jede mündige Bürgerin gewählt werden.
(Quelle: Glossar Bundesbehörden)
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