Ungültige Wahlzettel
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Ein Wahlzettel ist ungültig,
– wenn er keinen Namen einer Kandidatin oder eines Kandidaten des Wahlkreises enthält.
– wenn er nicht amtlich ist.
– wenn er anders als handschriftlich ausgefüllt oder abgeändert ist.
– wenn er ehrverletzende Äusserungen oder offensichtliche Kennzeichnungen enthält.
– wenn mehr als eine Liste ins Wahlcouvert gelegt wurde.
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