Prozess nach Todesfahrt in Deutschland – Angeklagter erklärt sich
Nach der Todesfahrt in der südwestdeutschen Stadt Mannheim am vergangenen Rosenmontag hat sich der Angeklagte zum Prozessauftakt über seinen Anwalt zur Tat geäussert.
(Keystone-SDA) Der 40-Jährige aus Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) bestätigte vor dem Landgericht Mannheim (Baden-Württemberg) in einer vom Anwalt verlesenen Erklärung den Tatverlauf.
Eigentlich, so Verteidiger Uwe Kosmala, habe sein Mandant die Amokfahrt in Offenbach (Hessen) geplant. Dort lebe der Vater des Mannes. Während er durch die Mannheimer Innenstadt gefahren sei, sei ihm blitzartig die Idee gekommen, die Tat dorthin zu verlegen. Zu dieser Zeit habe der 40-Jährige sich in einer «seelischen Krise» befunden. Er habe eine starke Wut und Selbstzweifel gefühlt und bei der Fahrt selbst zu Tode kommen wollen, sagte der Verteidiger weiter.
Verdächtiger schoss mit Schreckschusswaffe in die Luft
Laut Staatsanwaltschaft war der Mann aus Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) am 3. März mittags mit seinem Auto mit etwa 40 bis 50 Kilometern pro Stunde in die Fussgängerzone von Mannheim (Baden-Württemberg) gefahren. Anschliessend sei er gezielt auf mehrere Menschen zugefahren und habe diese mit seinem Auto erfasst. Er habe auf mindestens 80 Kilometer pro Stunde beschleunigt und weitere Menschen erfasst und verletzt. Zwei Verletzte starben noch in der Fussgängerzone – eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann.
Als der Tatverdächtige sein Fahrzeug wendete, um zu flüchten, habe ihm ein Taxifahrer den Weg versperrt, hiess es in der Mitteilung zur Anklage. Der 40-Jährige habe daraufhin mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss in die Luft abgefeuert, um den Taxifahrer einzuschüchtern. Anschliessend sei er geflohen. Er habe sich mit der Schreckschusswaffe in den Mund geschossen, um sich selbst zu töten. Der Verdächtige wurde festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.
Nach der Tat hatte der Innenminister des Bundeslandes Baden-Württemberg, Thomas Strobl, gesagt, Hinweise auf mögliche Kontakte des Täters ins rechtsextreme Milieu seien den Behörden bekannt und stünden im Fokus der Ermittlungen. Der Präsident des Landeskriminalamtes, Andreas Stenger, sagte, man habe in sozialen Medien festgestellt, dass der Täter an grossen Versammlungen von «Reichsbürgern» teilgenommen habe – diese erkennen die Bundesrepublik Deutschland und ihre Institutionen nicht an und behaupten, dass das Deutsche Reich (1871-1945) fortbestehe.
Staatsanwaltschaft: Keine Hinweise auf ein politisches Motiv
Die Staatsanwaltschaft sieht nach eigenen Angaben bei dem Mann keine Hinweise auf ein politisches Motiv. «Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet», hatte die Anklagebehörde im Sommer mitgeteilt. Es sei daher nicht auszuschliessen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war.
Bei Verurteilung wegen Mordes droht lebenslange Haft
Dem Deutschen droht bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe. Es könnte aber auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden.
Insgesamt sind derzeit 13 Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil könnte am 19. Dezember verkündet werden.