Rechtskommission des Nationalrats gegen indirekten Gegenvorschlag
(Keystone-SDA) Bern – In der Rechtskommission des Nationalrats (RK) ist der Umgang mit der Abzocker-Initiative weiterhin heiss umstritten. Mit Stichentscheid der Präsidentin hat die Kommission beschlossen, nicht auf einen indirekten Gegenvorschlag zu setzen.
Die knappe Kommissionsmehrheit sei der Ansicht, dass die Frage der überrissenen Managerlöhne und der Boni rasch geregelt werden müsse, sagte RK-Präsidentin Anita Thanei (SP/ZH) vor den Medien in Bern.
Deshalb solle das Stimmvolk möglichst bald über die Abzocker-Initiative abstimmen können. Die Koppelung an die Aktienrechts-Revision würde eine Lösung nur verzögern, sagte die Zürcher SP-Nationalrätin.
Die Kommission will sich nun stattdessen über drei Vorschläge für einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassugnsstufe beugen. Auf dem Tisch liegen Vorschläge von der CVP, der FDP und der SP. Ob sich einer dieser Vorschläge durchsetzt und wenn ja mit welchem Inhalt, wird noch diese Woche entschieden. Thanei versprach weitere Informationen bis spätestens Freitagmittag.
Mit ihrem Grundsatzentscheid für die Abkoppelung der Initiative von der laufenden Revision des Aktienrechts erteilte die Kommission der SVP eine Absage, die mit einem indirekten Gegenvorschlag die Initianten zum Rückzug ihres Volksbegehrens bewegen wollte. Die SVP gibt sich aber noch nicht geschlagen.
Wie der Genfer SVP-Nationalrat Yves Nidegger sagte, will seine Partei in der Märzsession die grosse Kammer noch einmal über die Frage abstimmen lassen, ob die Initiative getrennt von der Aktienrechtsrevision behandelt werden soll.