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Heute in der Schweiz

Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland,

Über Werte lässt sich trefflich streiten. 

Nehmen Kinder Schaden, wenn sie statt im Elternhaus in Kinderkrippen erzogen werden? 
Ist Abtreibung Sünde?
Ziehen zuviele Ausländer in die Schweiz?

Wir sagen ihnen, wo die Schweiz dies diskutiert.
Was wären Ihre Antworten?

Herzliche Grüsse aus Bern
Ihr

sda-ats

Wenn kleine Kinder nicht bei den Eltern, sondern in einer Krippe sozialisiert werden: Schadet das? Nein, sie entwickeln sich genau gleich gut. Sagt eine Studie der Uni Zürich. 

Es gibt immer wieder mal ein Gebiet, in dem die Schweiz andern Ländern hinterherhinkt. Das öffentliche Betreuungsangebot für Kinder ist stets zuvorderst mit dabei. Ein Grund dafür sind die hohen Kosten, ein anderer aber sicher auch die skeptische Haltung vieler Eltern gegenüber der Fremdbetreuung. Welche guten Eltern geben denn schon ihre Kinder weg?

Doch an diesem Vorurteil rüttelt nun eine Studie der Universität Zürich. Sie hat erstmals in der Schweiz untersucht, wie sich die verschiedenen Betreuungsmodelle auf die Entwicklung von Kleinkindern auswirken. Das wichtigste Resultat: Ob zu Hause oder in der Krippe, kleine Kinder entwickeln sich sprachlich, sozial, kognitiv und motorisch in den ersten zwei Jahren genau gleich gut.

Damit ist bewiesen, was zum Beispiel in Frankreich längst gelebt wird. Entscheidend für die Entwicklung des Kindes ist die Qualität der Beziehung und nicht, ob ein Kind zu Hause oder in der Kita betreut wird.

Warum dies wichtig ist? Zunächst mal ganz banal, damit Mutter und Vater ihrer Qualifikation entsprechend arbeiten können. Dann aber ist es auch in der Schweiz allmählich der Regelfall, dass beide Elternteile arbeiten müssen, um mit der Familie über die Runden zu kommen. 400’000 Einwohnerinnen und Einwohner müssen sogar zwei Jobs gleichzeitig annehmen, um alle Rechnungen bezahlen zu können.

sda-ats

Kennen Sie die Kündigungs-Initiative? Könnten Sie auch erklären, worum es dabei geht? Wir helfen ihnen.

Der neuste Angriff der Schweizerischen Volkspartei SVP auf die Personenfreizügigkeit kommt nächste Woche zur Behandlung ins Parlament. Nach der Masseneinwanderungs-Initiative und der Durchsetzungs-Initiative ist es bereits das dritte Mal, dass die grösste Partei der Schweiz das Thema auf die Agenda setzt. Offiziell trägt das Volksbegehren den Titel «Begrenzungs-Initiative». Die Gegner reden aber nur von «Kündigungs-Initiative», weil eine Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU droht.

Für viele Schweizerinnen und Schweizer im Ausland ist diese Initiative ein wahres Schreckgespenst. Denn Schweizer Staatsangehörige, die in EU-Ländern leben, gehören zu den ersten Nutzniessern des Personenfreizügigkeits-Abkommens. Es ermöglicht ihnen, sich überall ohne Hindernisse niederzulassen und zu arbeiten. Wenn die SVP-Initiative angenommen wird, werden viele Schweizerinnen und Schweizer, die in diesen Ländern leben, ihre Rechte verlieren und es schwieriger haben, Zugang zum EU-Arbeitsmarkt zu erhalten.

Mein Kollege Armando Mombelli hat sich in die Sache vertieft. «Für die rechtskonservative Partei wirkt sich die Personenfreizügigkeit nur nachteilig auf die Schweiz aus», analysiert er.

sda-ats

Morgen Samstag findet in Zürich eine Demonstration gegen die Abtreibung statt. Diese ist höchst umstritten.

Wie kaum eine andere Frage spaltet folgende die Lager in Befürworter und Gegner: Soll ungeborenes Leben abgetrieben werden können? Im Schweizer Gesetz ist das klar geregelt, mit Fristen, Rahmenbedingungen und dem ganzen Prozedere.

Und dennoch finden viele, dass die Schweiz hier zu weit gehe. Vor allem Christen aus dem evangelikalen Milieu tragen ihren Kampf für das ungeborene Leben immer wieder laut in die Öffentlichkeit. Am jährlich stattfindenden «Marsch fürs Läbe» kam es in den letzten Jahren zu Ausschreitungen und Polizei-Einsätzen. Auch darum wollte die Stadt Zürich diesen Marsch verbieten.

Nun ist Zürich per Gericht aber angewiesen worden, die Demonstration zuzulassen. Die Organisatoren rechnen mit 2000 Demonstrierenden. Gestern hat der Zürcher Tages Anzeiger aufgedeckt, dass hinter den Organisatoren des umstrittenen Marschs die Inhaberfamilie der Schokoladen-Marke Läderach steht. Die Enthüllung sorgte für Boykott-Aufrufe.

sda-ats

Um das Städtchen Moutier im bernischen Jura rumort es wieder. Jetzt machen die Separatisten Druck. Sie wollen eine neue Abstimmung.

Es ist der letzte Rest eines jahrhundertealten Konflikts, doch die Zuckungen werden wieder intensiver. Moutier im Kanton Bern möchte zum Kanton Jura wechseln. Wenn man dem Abstimmungsresultat vom Juni 2017 trauen darf.

Genau dieses Vertrauen fehlt dem Kanton Bern. Er sah genügend Hinweise auf Manipulation, um das äusserst knappe Resultat gerichtlich untersuchen zu lassen. Zwei Gerichte wälzten die emotionsgeladene Sache. Und beide Instanzen kamen zum Schluss: Die Abstimmung kann so nicht für gültig erklärt werden.

Den unterlegenen Separatisten bliebe nun noch der Weg ans Bundesgericht. Darauf wollen sie nun aber verzichten und lieber direkt nochmals abstimmen. Die Sache ist darum von Bedeutung, weil die Schweiz bei der Jurafrage nur knapp einem Bürgerkrieg entkommen ist. Das Gemisch war explosiv, es ging um die Neusetzung einer Grenze zwischen Sprachen, Kulturen und Konfessionen.

Handy
swissinfo.ch

«Wie gehe ich vor, um abzustimmen und zu wählen?» Das fragte eine Nutzerin im französischsprachigen Teil der App. Hier ein paar hilfreiche Tipps.

Im Moment finden Sie in jedem Briefing jeweils am Schluss einen Hinweis auf alle unsere Informationen und Artikel zu den anstehenden Eidgenössischen Wahlen vom 20. Oktober. Bis jetzt haben wir jedoch noch nie darauf hingewiesen, wie Sie daran teilnehmen können. Das holen wir nun dank der Frage von Helene Eckert aus Montpellier nach.

Falls Sie noch nicht im Stimm- und Wahlregister eingetragen sind, sollten Sie dies möglichst rasch nachholen. Das ist die Grundvoraussetzung, wenn Sie als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen wollen. Dazu müssen Sie das ausgefüllte Gesuch zur Ausübung der politischen Rechte als Stimmberechtigte(r) Auslandschweizer(in)Externer Link bei der Schweizer Vertretung (Botschaft oder Konsulat) einreichen, in der sie immatrikuliert sind.

Theoretisch sollte nun Ihrer Teilnahme an den kommenden Wahlen nichts mehr im Weg stehen. In der Praxis sieht es leider oft anders aus. Seit das E-Voting auf Eis liegt, ist nur noch das Einreichen der Unterlagen auf dem Postweg möglich. Und da hapert es je nach Aufenthaltsland mit der rechtzeitigen Beförderung in die Amtshäuser der Schweiz. Manche Schweizerinnen und Schweizer im Ausland erhalten sogar die Unterlagen im Vorfeld der Wahlen und Abstimmungen zu spät.

swissinfo.ch

Wie gesagt: Am 20. Oktober wählen die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihr neues Parlament. Ihre Stimme ist schon hart umkämpft. 

Dabei geht es um die 200 Volksvertreterinnen und -vertreter im Nationalrat und die 46 Mitglieder des Ständerats (Genau genommen sind es deren 45: Der Kanton Appenzell Innerrhoden wählte seinen Standesvertreter bereits an der Landsgemeinde vom 28. April 2019).

Favoriten sind die Grünen, die Sozialdemokraten und die Grünliberalen – sie waren die Gewinner der letzten kantonalen Wahlen. Die Schweizerische Volkspartei dagegen, landesweit die stärkste Partei, musste auf Kantonsebene stark Federn lassen.

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