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Abstimmung über IV-Finanzierung verschoben

Die Schweizer Regierung hat den Urnengang über die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) verschoben. Die dazu notwendige Erhöhung der Mehrwertsteuer sei angesichts der aktuellen Wirtschaftslage nicht opportun.

Das Schweizer Volk hätte am 17. Mai über die Vorlage befinden sollen. Neuer Abstimmungstermin ist voraussichtlich der 27. September.

Die Regierung erachte die Zusatzfinanzierung der angeschlagenen IV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuerer nach wie vor für eine gute Lösung, sagte Innenminister Pascal Couchepin.

Mit der Verschiebung aber trage der Bundesrat Bedenken Rechnung, ob es in der aktuellen Konjunkturschwäche richtig sei, auf Anfang nächsten Jahrs die Mehrwertsteuer zu erhöhen.

Wirtschaftsverbände und die Schweizerische Volkspartei (SVP) hatten sich zuletzt für eine Verschiebung ausgesprochen. Auch bei Freisinn (FDP) und Christlichdemokraten (CVP) schien die Überzeugung teils geschwunden. Und auch die Sozialdemokratische Partei (SP) hielt den Zeitpunkt für eine Mehrwertsteuererhöhung trotz dringendem Handlungsbedarf bei der IV ebenfalls für nicht ideal.

Behinderten- und Gesundheitsorganisationen, die sich im Verein «pro IV» zusammenschlossen, lehnten die Verschiebung der Abstimmung entschieden ab. Der Entscheid lasse den IV-Schuldenberg weiter anwachsen, kritisierten sie.

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