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Das Wichtigste in Kürze

Genau genommen geht es bei der Personenfreizügigkeit um zwei verschiedene Vorlagen: Um die Fortführung der Personenfreizügigkeit mit der EU und um die Erweiterung dieses Abkommens auf die neuen EU-Länder Rumänien und Bulgarien.

Seit dem 1. Juni 2002 ist das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und den 15 alten EU-Ländern (plus Malta und Zypern) in Kraft. Seit dem 1. April 2006 gilt das Abkommen auch für jene Länder, die seit 2004 der EU angehören.

Dieses Abkommen ist Bestandteil der Bilateralen I, gilt auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten gekündet werden. Die Schweiz hat das Abkommen von Anfang an auf sieben Jahre befristet. Darum kommt dessen Fortführung vors Volk.

Zusätzlich geht es um die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder Rumänien und Bulgarien.

Umstritten ist nicht die Fortführung der bestehenden Freizügigkeit, sondern deren Erweiterung. Nach langem hin und her hat das Parlament im Juni 2008 entschieden, die beiden Vorlagen in ein Paket zu verpacken.

Dagegen haben die Junge SVP und die Schweizer Demokraten erfolgreich das Referendum ergriffen. Deshalb kommt die Vorlage am 8. Februar vors Volk.

Bei einem Ja würde die Personenfreizügigkeit schrittweise auf Rumänien und Bulgarien ausgedehnt.

Ein Nein hätte die Konsequenz, dass alle sieben Abkommen der Bilateralen I ausser Kraft treten würden.

Damit würden wohl auch die Grundlagen für die Bilateralen II ins Wanken geraten. Ebenso würde die Zusammenarbeit im Rahmen der Schengen/Dublin-Abkommen ohne eine Weiterführung der Personenfreizügigkeit von Seiten der EU kaum akzeptiert werden.

swissinfo

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