Ja zur Finanzhilfe an Auslandschweizer
Die finanzielle Unterstützung für Schweizer im Ausland kann auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden.
Der Nationalrat hat am Dienstag letzte redaktionelle Differenzen zum Ständerat ausgeräumt, was die direkte und indirekte Unterstützung für Schweizer im Ausland betrifft.
Damit werden zwei direkt auf die Bundesverfassung abgestützte befristete Verordnungen für Finanzhilfen an die Auslandschweizer-Organisation (ASO) und für die Unterstützung von Schweizer Touristen, die im Ausland in Not geraten, ins Dauerrecht überführt. Es handelt sich um eine Summe von rund 3 Mio. Franken pro Jahr.
Die Finanzhilfen des Bundes gehen an die ASO und an die Zeitschrift Schweizer Revue. Die Revue informiert Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer über die Geschehnisse in ihrer Heimat.
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