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Raser muss zurück nach Kosovo

Der Raser, der im November 2003 in Muri (AG) einen Unfall mit zwei Toten und sieben Verletzten mitverursacht hat, muss die Schweiz mitsamt seiner Familie definitiv verlassen.

Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Aargauer Migrationsamtes bestätigt. In seinem Urteil kommt das höchste Gericht zum Schluss, dass auch seiner aus Kroatien stammenden Gattin und dem gemeinsamen, 2003 geborenen Kind sei eine Übersiedlung ins Heimatland des Kosovaren zuzumuten.

Wenn für die Übersiedlung in die Schweiz ein Wechsel des Kulturkreises in Kauf genommen werde, müsse dies auch für eine Rückkehr in den Herkunftsstaat gelten, urteilte das Bundesgericht.

Der heute 34-Jährige war 1993 im Rahmen des Familiennachzugs aus dem Kosovo in die Schweiz gekommen. Obschon er keinen Führerausweis hat, setzte er sich wiederholt ans Steuer und kam deswegen mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt.

Im November 2003 duellierte er sich mit einem andern Raser. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem korrekt entgegenkommenden Auto. Dabei kamen zwei Menschen ums Leben, sieben wurden verletzt.

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