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Solothurner Gemeinden dürfen Kehrichtsäcke nicht einfach öffnen

Keystone-SDA

Im Kanton Solothurn dürfen die Gemeinden nicht in zu früh an den Strassenrand gestellten Kehrichtsäcken nach Adressinformationen durchsuchen. Darauf hat die kantonale Datenschutzbeauftragte im Jahresbericht 2025 hingewiesen. Ausnahmen sind jedoch möglich.

(Keystone-SDA) Das Öffnen eines Kehrichtsacks stelle einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar, heisst es im am Montag veröffentlichten Jahresbericht. Aus dem Inhalt des Sacks könnten sich etwa Rückschlüsse auf die Lebenssituation, das Essverhalten, die Gesundheit und die Finanzen einer Person ergeben.

Gesetzesgrundlage fehlt

Es brauche daher eine gesetzliche Grundlage für das Öffnen der Kehrichtsäcke – aber die fehle im Kanton Solothurn. Im Einzelfall könne das Öffnen der Säcke jedoch aus dem Verhältnismässigkeitsprinzip abgeleitet werden, schreibt Judith Petermann Büttler, Beauftragte für Information und Datenschutz.

Dies sei beispielsweise der Fall, wenn die Gemeinde die betroffene Person zunächst darüber informieren möchte, dass ihr Verhalten strafbar sei, bevor sie Strafanzeige erstatte. Das Prinzip der Verhältnismässigkeit müsse immer gewahrt werden. Das Öffnen von Kehrichtsäcken, die am richtigen Ort und mit Bezahlung der Gebühr lediglich kurze Zeit zu früh deponiert worden seien, sei aber nicht verhältnismässig.

Namen nicht ins Internet stellen

Die Datenschutzstelle rät den Gemeinden davon ab, Protokolle von Gemeindeversammlungen, in denen Wortmeldungen namentlich erwähnter Personen enthalten sind, im Internet zu veröffentlichen. Politische Willensäusserungen von Bürgerinnen und Bürgern würden als besonders schützenswerte Personendaten gelten.

Daher sollen in den im Internet publizierten Protokollen keine Namen von Votanten erwähnt sein oder diese geschwärzt werden, wie es im Jahresbericht heisst. Das Protokoll müsse physisch für Stimmberechtigte aufliegen – aber eine weltweite Publikation im Internet gehe zu weit.

Mit 385 Beratungsdossiers verzeichnete die Beauftragte für Information und Datenschutz des Kantons im Jahr 2025 das zweithöchste Aufkommen an Anfragen seit Einführung des Gesetzes. Die Rekordzahlen verdeutlichen das wachsende Bedürfnis von Behörden und Bürgern, rechtliche Klarheit im Spannungsfeld zwischen Transparenz und dem Schutz der Privatsphäre zu erhalten, wie es hiess.

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