Ständerat will Rückwirkungsklauseln in Volksinitiativen beibehalten
Rückwirkungsklauseln in Volksinitiativen sollen weiterhin möglich sein. Der Ständerat hat eine Motion, welche die Abschaffung solcher Klauseln forderte, abgelehnt.
(Keystone-SDA) Mit 20 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung sagte die kleine Kammer Nein zum Vorstoss des Genfer MCG-Ständerats Mauro Poggia. Das Geschäft ist damit erledigt.
Die Motion wollte die Verfassung dahingehend ändern, wonach Volksinitiativen ihre Wirkung nicht bereits ab dem Datum ihrer Annahme durch Volk und Stände entfalten dürfen. Wirksam werden sollten die Initiativtexte erst ab dem Datum der Inkraftsetzung beziehungsweise nach Ablauf der maximalen Frist, die dem Bundesrat dafür gesetzt wird.
Aus Sicht der ablehnenden Mehrheit sollten Volksinitiativen mit Rückwirkungsklauseln am besten politisch bekämpft und nicht für ungültig erklärt werden. Die Möglichkeit einer Ungültigkeitserklärung solcher Initiativen käme einer Beschneidung der Volksrechte gleich, argumentierte sie.