St. Galler Pub-Besitzer kommt im Februar vor Gericht
(Keystone-SDA) St. Gallen – Gegen den Türsteher, der im Januar 2009 einem IV-Rentner den Zutritt zu einem St. Galler Pub verweigerte und den 45-Jährigen dabei verletzte, ist noch keine Anklage erhoben worden. Der Pub-Besitzer muss aber im Februar 2010 wegen Rassismus vor Gericht erscheinen.
Das sagte Peter Meier, ausserordentlicher Untersuchungsrichter der Staatsanwaltschft St. Gallen, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Gegen den Türsteher, der den IV-Rentner verletzte, läuft gegenwärtig eine Strafuntersuchung.
Es sei noch keine Anklage erhoben worden. Zuerst müsse geklärt werden, ob von einer einfachen oder einer schweren Körperverletzung ausgegangen werden muss, sagte Meier. Ausserdem wird untersucht, ob das Opfer bleibende Schäden hat.
Der Türsteher des St. Galler Pubs hatte am 23. Januar einen psychisch behinderten Mann mit Gewalt am Betreten des Lokals gehindert. Der 45-jährige Schweizer erlitt einen komplizierten Bruch des Oberarms.
Der schwer verletzte Mann wurde durch Zufall auf dem Heimweg in Romanshorn TG von der Polizei aufgegriffen und ins Spital gebracht. Nur dank einer sofortigen Operation konnte die Amputation des Armes verhindert werden.
Der Pub-Besitzer hatte im Zusammenhang mit dem IV-Rentner-Fall in einem Radio-Interview gesagt, dass er grundsätzlich keine Albaner, Jugoslawen und Schwarze in sein Lokal lasse.
Am 11. Februar 2010 muss sich der Mann wegen Verletzung der Antirassismus-Strafnorm vor dem Kreisgericht St. Gallen verantworten. Die Anklage fordert eine teilbedingte Geldstrafe.