
Staatsanwalt fordert bedingte Freiheitsstrafen im Fall Gretzenbach
(Keystone-SDA) Olten – Im Prozess zum Deckeneinsturz in Gretzenbach SO mit sieben toten Feuerwehrmännern hat der Staatsanwalt am Mittwoch für die fünf Angeklagten bedingte Freiheitsstrafen zwischen 14 und 22 Monaten gefordert. Er warf den zwei Bauherren «Profitmaximierung» vor.
Das Verschulden der fünf Angeklagten sei schwer. Sie hätten 15 Jahre lang nichts unternommen, um den drohenden Einsturz der Tiefgarage zu verhindern, sagte Staatsanwalt Rolf von Felten vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen. Es sei ein «klassischer Fall von Fahrlässigkeit».
Seit Ende 1990 sei allen klar gewesen, dass massiv zu viel Erde auf der Betondecke gelegen sei und die Decke Risse aufgewiesen habe. Niemand habe jedoch ein Interesse an einer kostspieligen Sanierung gehabt. Es sei nur um «kosmetische» Verbesserungen gegangen.
Vor dem Amtsgericht müssen sich seit vergangener Woche die beiden Bauherren, ein Ingenieur und sein Vorgesetzter sowie ein Bauleiter verantworten. Sie sind zwischen 58 und 84 Jahre alt.
Sie hätten die Einsturzgefahr «schlicht negiert», sagte von Felten: «Jeder hat einfach gehofft, dass der andere handelt.» Die Anklagen lauten für alle fünf Beschuldigten auf fahrlässige Tötung, fahrlässiges Verursachen eines Einsturzes sowie auf fahrlässige Körperverletzung.
Beim Einsturz einer Tiefgarage waren am 27. November 2004 sieben Feuerwehrmänner ums Leben gekommen. Sie standen im Einsatz, um einen Autobrand in der unterirdischen Einstellhalle zu löschen. Es ist das grösste Feuerwehrunglück der Schweiz.
Bauherren droht höchste Strafe
Die höchsten Strafen sollen die beiden Bauherren und früheren Werkseigentümer der 1989 errichteten Überbauung «Staldenacker kassieren. Der Staatsanwalt fordert je eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten bedingt. Er warf dem Kaufmann und dem Gartenarchitekten «Profitmaximierung» vor.
Der 66-jährige Kaufmann hatte sich bei der Befragung vor Gericht an fast nichts mehr erinnern können und jede Schuld von sich gewiesen. Sein Zwillingsbruder, ein Gartenarchitekt, liess sich aus gesundheitlichen Gründen vom Prozess dispensieren. Er lebt in Kanada. Ein 58-jähriger Ingenieur soll eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten kassieren, sein 83-jähriger Vorgesetzter 18 Monate bedingt.