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Strafvollzug: Kremlgegner Nawalny darf nicht wählen

ARCHIV - Kremlgegener Alexej Nawalny steht im Moskauer Bezirksgericht. Nach Angaben der Behörden durfte Nawalny bei der Parlamentswahl in Russland nicht abstimmen. Rechtskräftig Verurteilte seien von Wahlen ausgeschlossen, sagte der Vize-Chef des Strafvollzugs, Waleri Bojarinew der Agentur Interfax zufolge. Foto: Alexander Zemlianichenko/AP/dpa Keystone/AP/Alexander Zemlianichenko sda-ats

(Keystone-SDA) Der in einem Straflager in Russland inhaftierte Kremlgegener Alexej Nawalny hat nach Angaben der Behörden bei der Parlamentswahl nicht abstimmen dürfen.

Laut russischem Recht seien rechtskräftig Verurteilte von Wahlen ausgeschlossen, sagte der Vize-Chef des Strafvollzugs, Waleri Bojarinew, am Sonntag der Agentur Interfax zufolge. Nur Menschen in Untersuchungshaft, gegen die noch kein rechtsgültiges Urteil vorliege, dürften wählen. «Soweit ich weiss, ist das Urteil gegen Nawalny rechtskräftig», sagte Bojarinew.

Der 45-jährige Oppositionelle hatte zuvor aus dem Straflager östlich von Moskau heraus die Menschen in Russland zur Protestwahl gegen die Kremlpartei Geeintes Russland aufgerufen. Die Abstimmung gilt auch als wichtiger Stimmungstest für Präsident Wladimir Putin.

Die Parlaments- und Regionalwahlen sollten am Sonntagabend nach drei Tagen im ganzen Land enden – zuletzt um 20.00 Uhr MESZ in der Ostseeregion Kaliningrad (früher nördliches Ostpreussen um Königsberg). 14 Parteien stellten sich zur Wahl des neuen Parlaments. Es gab zahlreiche Beschwerden über massive Fälschungen.

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