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Streit mit Areva – Siemens bittet EU um Hilfe

BRÜSSEL (awp international) – Die Europäische Union kommt Siemens im Scheidungsstreit mit dem französischen Atomkonzern Areva zu Hilfe. Die EU-Kommission hat ein Kartellverfahren eröffnet und nimmt den Vertrag über die Auflösung des gemeinsamen Joint-Ventures Areva NP aus dem Jahr 2009 unter die Lupe, teilten die Wettbewerbshüter am Mittwoch in Brüssel mit. Umstritten ist eine Klausel des Vertrags, nach der Siemens beim Ausscheiden aus dem Gemeinschaftsunternehmen acht Jahre lang keine nukleare Kraftwerkstechnik verkaufen dürfte, sprich: Areva keine Konkurrenz machen dürfte.
Siemens selbst hatte in Brüssel um Unterstützung gebeten. Auch die Kommission hat Zweifel, ob das nachträgliche Wettbewerbsverbot für den Münchner Technologiekonzern dem EU-Recht entspricht. «Eine Untersuchung ist erforderlich», teilte die Kommission mit – stichhaltige Beweise für einen Verstoss habe man aber noch nicht. Das Ergebnis könnte in etwa einem Jahr vorliegen.
Sollte Brüssel das Verbot kippen, wäre der Weg für Siemens frei, um seine Nuklear- und Kraftwerkstechnik weltweit ohne Areva anzubieten und neue Partnerschaften einzugehen. So will der Konzern sich nach dem überraschenden Ausstieg bei dem Atom-Joint-Venture mit dem russischen Konzern Rosatom zusammenzutun. Allerdings verzögert sich dieses Projekt, weil Siemens sich zuerst mit Areva einigen muss.
2001 hatten Siemens und Areva mit dem deutsch-französischen Unternehmen Areva NP einen der weltgrössten Anbieter von Kerntechnik gegründet. Die Münchner waren Junior-Partner und wollten ihren Anteil von 34 Prozent aufstocken, doch Frankreichs Staatsspitze lehnte dieses Ansinnen stets ab. Auch im Tagesgeschäft knirschte es immer häufiger zwischen den Partnern. Schliesslich stieg Siemens 2009 aus, doch der Streit hielt an. Um sich über die Trennungsmodalitäten zu einigen, wurde ein Schiedsverfahren eröffnet. Knackpunkte sind die Abfindung für Siemens und das Wettbewerbsverbot.
Das Kartellverfahren der Kommission richtet sich sowohl gegen Areva als auch gegen Siemens. Die Münchner hatten sich in Brüssel quasi selbst angezeigt. Die umstrittene Klausel war eine geheime Zusatzklausel und in dem von Brüssel genehmigten Vertrag gar nicht vorhanden, wie aus der Kommission verlautete. In der EU sind Absprachen zum Schaden von Wettbewerbern oder Verbrauchern verboten. Wenn ein Unternehmen dagegen verstösst, kann es mit einem Bussgeld von bis zu zehn Prozent seines Jahresumsatzes bestraft werden./mt/DP/stb

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