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Strenge Regeln für digitale Abstimmungen im Baselbieter Landrat

Keystone-SDA

Landrätinnen und Landräte können im Kanton Baselland künftig auch digital abstimmen, ohne an der Sitzung teilnehmen zu müssen. Das Parlament hat sich dafür aber strikte Regeln auferlegt.

(Keystone-SDA) Die Schlussabstimmung in der zweiten Lesung verlief am Donnerstag ohne Diskussionen und mit 60 zu 12 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Das Vier-Fünftel-Mehr wurde somit knapp erreicht und die Vorlage untersteht dem fakultativen Referendum. Die Gegenstimmen kamen aus den Reihen der SVP, die sich in der ersten Lesung vor zwei Wochen in der Sache gespalten gezeigt hatte.

In dieser ersten Lesung hatte der Landrat einen Antrag von Regula Streun (EVP) abgelehnt. Streun hatte gefordert, dass auch Landratsmitglieder mit chronischer Krankheit bei ärztlich belegten Schüben von der digitalen Abstimmung Gebrauch machen können. Das Nein dazu war mit 48 zu 34 Stimmen bei 1 Enthaltung gefallen.

Strikte Regeln

Die beschlossene Regelung sieht vor, Mütter ab der achten Woche vor dem errechneten Geburtsdatum bis zum Ende des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs digital abstimmen können. Kranke und Verunfallte müssten mit einem Zeugnis eine mindestens achtwöchige Teilnahmeunfähigkeit belegen.

Zuvor waren die Bemühungen um eine Stellvertreterlösung im Februar 2025 gescheitert. Der Landrat hatte eine entsprechende Verfassungsänderung 41 zu 39 Stimmen abgelehnt. Es war bereits der dritte Kommissionsvorschlag zu diesem Geschäft gewesen.

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