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Zwingt Zürich christliche Heime, Sterbehilfe zu dulden?

Der Bildausschnitt zeigt eine zugedeckte, alte Person in einem Bett mit einer Rose in der Hand.
Der Tod auf Verlangen wird immer populärer in der Schweiz: Die Sterbehilfezahlen haben sich in den letzten 20 Jahren mehr als verachtfacht. Keystone

Die Suizidhilfe-Organisationen wollen Pflegeheime und Spitäler per Gesetz dazu zwingen, assistierten Suizid in ihren Räumen zuzulassen. Christliche Heime sehen ihre Autonomie und ihre Glaubensfreiheit verletzt.

Es geht um nichts weniger als den Schweizer Wertekanon: Am 27. September stimmt der Kanton Zürich über eine Änderung des Patienten- und Gesundheitsgesetzes ab.

Sagt die Bevölkerung ja, müssen sämtliche Alters- und Pflegeheime die Suizidhilfe bei sich dulden. Auch jene, die dies heute aus Überzeugung ablehnen.

Erzwungen haben den Entscheid die Schweizer Sterbehilfe-Organisationen Exit und Dignitas. Sie hatten im grössten und bevölkerungsreichsten Kanton der Schweiz eine Initiative eingereicht, die eigentlich noch viel mehr wollte. So verlangten sie, die Sterbehilfe auch in psychiatrischen Einrichtungen und Gefängnissen zuzulassen.

Das Kantonsparlament lehnte das ab und formulierte einen Gegenvorschlag, woraufhin die Initianten ihr Vorhaben zurückzogen. Weil konservative Parteien das Referendum ergriffen haben, kommt die Reform nun vors Volk.

Es geht nur um zehn Prozent der Heime

In der Schweiz, das ist weltweit bekannt, ist die Sterbehilfe liberal geregelt. Sie ist nur dann strafbar, wenn damit eigennützige Motive verfolgt werden.

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Lange konnten die Institutionen selbst entscheiden, ob sie dieser Praxis Raum bieten wollten. Diese Wahlfreiheit wurde in den letzten Jahren von einer Reihe von Kantonen abgeschafft.

Zu einem grossen Teil auch im Kanton Zürich. Hier sind seit 2023 alle Alters- und Pflegeheime verpflichtet, Sterbehilfe bei sich zu dulden, wenn sie einen staatlichen Leistungsauftrag haben und damit öffentliche Gelder beziehen.

Dabei handelt es sich um die grosse Mehrheit der Einrichtungen – rund 200 von 220 Heimen, wie der Tages-AnzeigerExterner Link schreibt. Die verbleibenden rund 20 Heime sind private, meist christlich geprägte Einrichtungen. Sie würden mit einem Ja an der Urne gezwungen, ihre Praxis zu ändern.

Ist das ethisch vertretbar? Die Diskussion in der Schweiz verläuft entlang typischer Parteigrenzen. Die christlichen Kleinparteien EVP und EDU, die sich ohnehin schwer tun mit der Sterbehilfe, lehnen die Vorlage ab. Auch die rechtskonservative SVP ist dagegen.

Die Gegnerinnen und Gegner stören sich am Zwang für die wenigen nicht staatlich subventionierten Heime. Das dortige Personal und die Bewohnenden könnten durch die Situation, die ihrem Wertesystem widerspricht, belastet werden.

Die Befürworter – ein breites Bündnis von der Linken bis zur Mitte – argumentieren hingegen, es gehe darum, Härtefälle zu vermeiden. Auch wer nicht mehr verlegungsfähig sei und sich – vielleicht entgegen früheren Absichten – für Suizidhilfe entscheide, müsse Zugang zu diesem Akt der Selbstbestimmung haben.

Der Verweis auf Härtefälle schliesst explizit die Spitäler ein, welche die Patientinnen und Patienten nicht nach Gesinnung auswählen. Allerdings akzeptieren Spitäler, wenn eine Verlegung nicht mehr infrage kommt, in der Regel schon heute die Suizidhilfe in ihren Räumen.

Darauf verweist auch die Zürcher Kantonsregierung. Sie bewertet diese Praxis als ausreichend und lehnt die Vorlage deshalb ebenfalls ab. Auftrag der Spitäler sei es, die Gesundheit wiederherzustellen.

Wo dies nicht mehr möglich sei, komme die Palliativpflege zum Zug. Die Kantonsregierung befürchtet, dass ein forcierter Umgang mit der Suizidhilfe diese Praxis stören würde.

Gerichtlicher Gegenwind für die Gegner

Trotz der Bedenken stehen die Chancen für eine Annahme der Gesetzesänderung gut. Suizidhilfe ist in der Schweiz in weiten Teilen der Gesellschaft akzeptiert – ja sie steht für jene trotzige Selbstbestimmung, die auch die Schweizer Mythen prägen.

In den Westschweizer Kantonen Waadt, Neuenburg und Wallis, die bereits über ähnliche Vorlagen abgestimmt haben, resultierte jeweils ein deutliches Ja.

Im Wallis, wo die letzte Abstimmung zum Thema stattfand, befürworteten im Jahr 2022 ganze 76,5 Prozent eine entsprechende Gesetzesänderung, obschon der Kanton klar katholisch geprägt ist.

Auch rechtlich steht den Befürworter:innen nichts im Weg. Das BundesgerichtExterner Link hat eine ähnliche Gesetzesänderung bereits vor zehn Jahren gestützt, nachdem die Heilsarmee (eine christliche Organisation, die mehrere Heime betreibt) gegen das Neuenburger Gesetz geklagt hatte. Begründung der Klägerin damals: Durch die kantonale Regelung werde das Recht auf Glaubensfreiheit verletzt.

Das Bundesgericht räumte zwar ein, dass die Duldung der Suizidhilfe in die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Heime eingreife, dies aber nicht schwerwiegend sei; das Recht auf Selbstbestimmung überwiege.

Warum der Entscheid in Zürich Signalwirkung haben dürfte

Gleichzeitig wies das Bundesgericht die Heilsarmee darauf hin, es sei ihr unbenommen, auf die staatlichen Beiträge zu verzichten. Als rein private Institution könne sie die Sterbehilfe innerhalb ihrer Räumlichkeiten dann verbieten.

Der Nachsatz ist pikant. Zeigt er doch, dass in Neuenburg nur jene Heime unter die Regelung fallen, die eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen haben. Die Abstimmung in Zürich geht klar darüber hinaus, indem sie die institutionelle und die persönliche Autonomie einander gegenüberstellt.

EVP-Kantonsrat Markus Schaaf, Leiter eines Pflegeheims und treibende Kraft hinter dem Widerstand gegen das neue Gesetz, sagte kürzlich in einem InterviewExterner Link, er lehne nicht jede Form von Suizidhilfe ab. Die privaten Heime sollten aber das Recht haben, mit den Sterbewilligen in ihrem Haus einen Dialog zu führen.

Die Befürworter halten dagegen und berufen sich aufs Bundesgericht: Das Recht von Personen stehe über dem Recht von Institutionen.

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Debatte
Gastgeber/Gastgeberin Marc Leutenegger

Was halten Sie vom liberalen Umgang der Schweiz mit der Sterbehilfe?

Was halten Sie vom Suizidland Schweiz und welchen Meinungen dazu begegnen Sie im Ausland?

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Editiert von Balz Rigendinger

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