Heute in der Schweiz
Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland
Die Sommersession des Parlaments ist vorbei. Corona war zum Schluss nur noch Randthema, zu diskutieren gaben vor allem das Burka-Verbot und das geplante neue Anti-Terror-Gesetz.
Herzliche Grüsse
Der Nationalrat spricht sich gegen die Burka-Initiative aus. Diese schiesse über das Ziel hinaus und bewirtschafte bloss ein Scheinproblem. Die Befürworter sehen die Gesichtsverschleierung hingegen als eine Gefährdung der freiheitlichen Schweiz.
Es war wieder einmal eine dieser Monsterdebatten. Zum wiederholten Male behandelte der Nationalrat das Thema, über Stunden lieferten sich Gegner und Befürworter der Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» Wortgefechte. Und wie immer ging es nicht um Kleidungsstücke an sich, sondern um den Platz von fremden Gepflogenheiten in der Schweiz.
Dass Bürgerinnen und Bürger aufgrund der Corona-Pandemie momentan aufgerufen sind, Masken zu tragen, ist eine kleine Ironie der Geschichte. Aber der Gesichtsschutz aus hygienischen Gründen fiel ohnehin unter die vorgesehen Ausnahmen.
Auch mit der Verhältnismässigkeit ist es so eine Sache: Der Bundesrat geht von maximal 130 Frauen aus, die in der Schweiz vollverschleiert leben. Er hat deshalb bereits früher einen Gegenvorschlag formuliert, der einige Punkte der Initiative aufgenommen hat. Wird diese an der Urne abgelehnt, kommt der Gegenvorschlag automatisch zur Anwendung.
- Den ganzen Artikel finden Sie auf swissinfo.ch.
- Die Initiative sei an der Urne nicht chancenlos, meint die NZZExterner Link dazu. Auch aus der Mitte kommt ein «Ja» zum Burkaverbot.
- Die Nationalrätin Marianne Binder nimmt dazu in der TagesschauExterner Link Stellung.
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Der Bundesrat will das Antiterrorgesetz verschärfen. Obwohl es heftige Kritik an den geplanten Änderungen gibt, folgte der Nationalrat beim ersten Teil des Gesetzesentwurfs den Vorschlägen der Regierung. Der zweite Teil ist ebenfalls umstritten.
In den letzten Jahren fanden in Europa beispiellose Terroranschläge statt. Die Schweiz war glücklicherweise nicht davon betroffen. Dennoch findet der Bundesrat, dass die Regierung die Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus verschärfen sollte. Und er findet im Parlament durchaus Unterstützung.
Das künftige Anti-Terrorismus-Gesetz stärkt das Strafrecht und die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Zudem sollen Anwerbung, Ausbildung und Reisen zum Zweck eines terroristischen Akts unter Strafe gestellt werden.
Kritiker hingegen sind beunruhigt, dass Personen verurteilt werden können, bevor sie eine Straftat begangen haben. Der zweite Teil des Gesetzes ist noch umstrittener: Dieser gibt der Polizei neue, weitreichende Befugnisse in die Hand.
- Den ganzen Artikel finden Sie auf swissinfo.ch.
- Die NZZExterner Link hat die wichtigsten Fragen dazu beantwortet.
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In der Schweiz sind Ehen von Minderjährigen verboten. Erfolgen diese aber im Ausland, können sie in der Schweiz erst später gemeldet werden, wenn beide volljährig sind – und sind somit legal. Das soll sich nun ändern.
Kurz vor den Sommerferien haben die Fachstellen den grössten Zulauf: Oftmals sollen minderjährige Mädchen beim Besuch in der Heimat der Eltern heiraten. Manche wissen das nicht einmal. Andere beugen sich den Erwartungen der Familie.
Die Zahlen dazu sind unzuverlässig. Nicht nur, weil das Thema von vielen Betroffenen tabuisiert wird. Sondern auch, weil nicht jede Ehe mit Minderjährigen als Zwangsheirat gilt – der Zwang muss nämlich nachgewiesen werden. Oft ein Ding der Unmöglichkeit.
Die Neue Zürcher Zeitung hat in einem Bericht den Fall von Amina rekonstruiert, deren Familie aus Afghanistan stammt, und die mit 14 das «Ja-Wort» gab. Zwang gab es dabei keinen, familiären Druck jedoch durchaus. Ihr Fall zeigt auf, dass Menschen wie sie durch das Gesetz nicht geschützt sind. Der Bundesrat will sich nun der Thematik annehmen.
- Der Artikel der NZZExterner Link.
- Wie komplex das Thema ist, haben wir bereits in einem früheren Artikel dargelegt.
- Bei der zuständigen FachstelleExterner Link lassen sich die wichtigsten Informationen finden.
Zum Schluss noch etwas ganz anderes: Der Archäologische Dienst des Kantons Bern feiert dieses Jahr sein fünfzigstes Jubiläum. Mit einer Wanderausstellung präsentiert er der Öffentlichkeit das archäologische Erbe aus rund 4300 Fundstellen.
«Um Archäologie zu erleben, muss man nicht unbedingt nach Ägypten oder Mittelamerika reisen», sagt der Kantonsarchäologe Adriano Boschetti. Waren es zuerst Private und Gelehrte, die Ausgrabungen durchführten, wurde die Suche in Bern 1970 institutionalisiert.
Dabei konzentrierte man sich nicht nur auf «Preziosen», sondern auch auf Alltagsgegenstände. Die sind nämlich in der Regel aussagekräftiger und bringen uns die Lebensverhältnisse unserer Vorfahren näher. Mit der Zeit weiss man zudem, wo man ungefähr suchen muss, erklärt der Kantonsarchäologe im Interview mit den Zeitungen von Tamedia.
Und manchmal tauchen Fundstücke unerwartet auf: Das war 1868 der Fall, als nach der Juragewässerkorrektion der Seespiegel des Bielersees um 2,5 Meter sank. An den neuen Ufern lagen zahllose Pfahlbauten plötzlich bloss – und erzählen Geschichten, die bis dahin unbekannt waren.
- Der Artikel im «Der Bund»Externer Link. (Paywall)
- Schweizer Archäologen sind auch im Ausland tätig – etwa in Griechenland. Unser Artikel dazu.
- Oder auch in HondurasExterner Link, wie SRF News berichtete.
Die Schweiz hat in den vergangenen Wochen über die Bezeichnung «Mohrenkopf» diskutiert. Ist sie noch zeitgemäss oder gehört sie verboten?
Wir haben Sie nach Ihrer Meinung gefragt. Unter unserer Frage entstand eine lebendige Debatte.
Lesen Sie selbst:
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- Warum diese Bezeichnung seit Jahren immer wieder Verteidiger findet, können Sie hier nachlesen.
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