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Zwangsverheiratete Kinder, die in der Schweiz verheiratet bleiben

Eine junge Frau in traditionellen Kleidern
Diese 16-Jährige heiratete 2017 in einem Flüchtlingscamp für Rohingya in Bangladesch. Die Eltern haben der Hochzeit nach eigenen Angaben zugestimmt, weil sie nicht genug zu Essen haben, um die Tochter zu ernähren, und diese Pflicht nach der Hochzeit dem Ehemann obliege. Allison Joyce / Getty Images

Ehen mit Minderjährigen müssen gemäss Schweizer Recht annulliert werden. Ausnahmen sind jedoch im Interesse des "Kindeswohls" zulässig. Diese Bestimmung müsse gestrichen werden, um Zwangsehen effektiver zu bekämpfen, sagt die Juristin Anu Sivaganesan.

Wenn ein junges Mädchen oder ein Junge mit 16 Jahren verheiratet in die Schweiz kommt, kann die Ehe nach einer Interessenabwägung anerkannt werden. Artikel 105 Ziffer 6 des ZivilgesetzbuchesExterner Link sieht vor, dass die Ehe mit einem minderjährigen Ehegatten annulliert wird, es sei denn, “die Weiterführung der Ehe entspricht den überwiegenden Interessen dieses Ehegatten”.

Eine junge Frau in der Altstadt
Die Juristin Anu Sivaganesan leitet die Fachstelle Zwangsheirat. © Christian Schnur

Eine MotionExterner Link der Nationalrätin Natalie Rickli von der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) verlangt die Streichung dieser Ausnahmemöglichkeit. Die Nationale Fachstelle ZwangsheiratExterner Link begrüsst diese Forderung. Deren Präsidentin Anu Sivaganesan weist seit Jahren auf eine Gesetzeslücke hin.

swissinfo.ch: Aus welchen Gründen muss die Gesetzgebung über Heiraten von Minderjährigen revidiert werden?

Anu Sivaganesan: Bei der vom Gesetz vorgesehenen Interessenabwägung werden oft auch kulturelle Gründe angeführt oder es wird berücksichtigt, dass eine Minderjährige schwanger ist. Damit wird die Gesetzeslage zuungunsten von den betroffenen Minderjährigen interpretiert und die traditionalistisch-konservativen Gründe für die Aufrechterhaltung einer Minderjährigen- und Kinderheirat unterstützt.

Wenn eine 16-jährige junge Frau in der Schweiz schwanger wird, darf sie trotz dieser Umstände nicht heiraten, bis sie ihr achtzehntes Lebensjahr erreicht. Wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde, geht das Gesetz hingegen davon aus, dass es im Interesse des jungen Mädchens liegen kann, die Ehe nicht zu annullieren.

Das ist widersprüchlich. Kinderehen dürfen nicht anerkannt werden, weder im Ausland noch in der Schweiz. Das Kindeswohl und der Kindesschutz sollen höher gewichtet werden als eine falsch verstandene Achtung vor überkommenen Traditionen.

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swissinfo.ch: Sind Kinderehen ein echtes Problem in der Schweiz, oder handelt es sich um ein marginales Phänomen?

A.S.: Die Kinderehe ist auch in der Schweiz ein aktuelles Problem, und es ist sogar in den letzten Jahren virulenter geworden.

Manche der Trauungen mit Minderjährigen finden im Ausland statt, andere werden in der Schweiz durch religiöse Zeremonien vollzogen. 

Laut Staatssekretariat für Migration (SEM)Externer Link kamen 2017 allein im Rahmen des Ehegatten- und -gattinnennachzugs 161 minderjährige, verheiratete Personen in die Schweiz.

Bereits 2012 eruierte eine BundesstudieExterner Link, dass in 27% aller Fälle von Zwangsheirat in der Schweiz Minderjährige betroffen sind. Unter den Betroffenen sind auch Personen, die noch jünger als 16 Jahre alt sind und sich also noch im Schutzalter befinden. Wir sind erstaunt, dass trotz dieser Studie die Interessenabwägung im Gesetz beibehalten wurde.

In der Beratungspraxis der Fachstelle mussten wir seit 2016 eine Zunahme betroffener Minderjähriger verzeichnen. Im Jahr 2016 betrafen von 311 Zwangsehen 112 Minderjährige. 2017 waren es 107 von 316. Besonders stark steigen die Fälle von Kindern unter 16 Jahren an.

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Wenn das Leben einer Person auf dem Spiel steht

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Anu Sivaganesan, Juristin und Präsidentin des Bundeskompetenzzentrums gegen Zwangsheirat erklärt, weshalb die Behörden im Kampf gegen diesen Missbrauch mehr Verantwortung übernehmen sollten.

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swissinfo.ch: Gibt es in der Praxis tatsächlich Fälle von Minderjährigen-Ehen, die in der Schweiz nicht annulliert werden?

A.S.: Leider werden im Ausland geschlossene Kinderehen sehr oft nicht annulliert und kommen nicht einmal vor Gericht. Viele Angestellte der Asylbehörden auf Bundesebene und der kantonalen Zivilstandsbehörden können ein Lied davon singen, dass sich die Interessenabwägung in der Praxis als wahrer Papiertiger erweist. Melden sie die Fälle ordnungsgemäss dem zuständigen Gericht, dauert dort die Behandlung des Falles manchmal so lange, bis die betroffenen Personen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Dies hat auch wiederum zur Folge, dass die Fälle erst gar nicht gemeldet werden. Die Schweiz berücksichtigt das Alter der Ehegatten in dem Moment, in der sie die Anerkennung der Ehe prüft. Ausschlaggebend ist also der Zeitpunkt der Anerkennung, nicht der Heirat. Die Minderjährigenehe wird somit nachträglich legitimiert und im rechtlichen Sinne “geheilt”.

swissinfo.ch: Wie kann dieses Problem besser bekämpft werden?

A.S.: Tatsächlich könnte vieles noch verbessert werden. Beispielsweise ist in der Schweiz nach wie vor die Verlobung Minderjähriger erlaubt. Die Verlobung verpflichtet die Minderjährigen zwar nicht rechtlich, aber der Norm eines traditionalistisch-konservativen Umfelds entsprechend zu einer späteren Heirat.

Die Afrikanische Charta der Rechte und des Wohlergehens des KindesExterner Link von 1990 (die eine Pionierrolle in Sachen Kinderrechte spielt) definiert auch die Verlobung Minderjähriger als schädliche soziale und kulturelle Praxis. Diese sollte deshalb auch in der Schweiz verboten werden.

41’000 Kinderehen täglich

In den meisten Ländern ist ein Mindestalter von 18 Jahren nötig, um heiraten zu können. Gleichwohl werden gemäss einem 2014 publizierten Unicef-Bericht jährlich rund 15 Millionen minderjährige Frauen verheiratet. Dies entspricht rund 41’000 Mädchen pro Tag.

Das Phänomen ist insbesondere in Südasien verbreitet, im Subsahara-Afrika sowie in Lateinamerika. In Niger sind 77% der verheirateten Frauen zwischen 20 und 49 Jahren ihren Eheschluss als Minderjährige eingegangen. In Bangladesch werden gemäss einem UNO-Bericht von 2017 rund 40% der Frauen verheiratet, bevor sie 15 Jahre alt sind.

Das UN-Kinderhilfswerk Unicef listet drei Gründe auf, die zu Kinderheiraten führen:

  • Kinder können zu Hause als ökonomische Last gelten
  • Die Ehe wird als eine Art Schutz gegen sexuellen Missbrauch gesehen
  • Eltern wollen das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft vermeiden, das eine spätere Heirat kompromittieren würde

(Übertragung aus dem Französischen: Sibilla Bondolfi)

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