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die Händ einer älteren Person an einem Gehstock

Heute in der Schweiz

Liebe Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Mein Briefing führt Sie heute nach Spanien, Japan und zurück in die Jungsteinzeit. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lesereise.

Herzliche Grüsse aus Bern

ältere Japanerinnen beim Essen
Keystone

Die 13. AHV-Rente kam vielen Ja-Stimmen aus der älteren Generation zustande. Ein Blick nach Japan, wo die Macht der älteren Bevölkerung gross ist.

Nach dem Ja zur 13. AHV-Rente wurden in der Schweiz Stimmen laut, die das Ende des Generationenvertrags verkündeten. Sprich: Die ältere Generation, zahlenmässig den jüngeren Stimmenden überlegen, schaut nur für sich.

Meine Kolleg:innen haben in ihrem Artikel nach Japan geschaut, wo die ältere Generation bereits so dominant geworden ist, dass sie die Politik bestimmt. «Ich befürchte, dass die Schweiz kurz davor steht, sich wie Japan in eine Silberdemokratie zu verwandeln», sagt Manabu Shimazawa, ein Professor aus Japan. Kommen Sie darauf, was mit Silberdemokratie gemeint ist? Es bedeutet, dass die Grauhaarigen regieren.

In der Schweiz sieht es jedoch momentan noch anders aus. Der Nationalrat ist so jung wie zuletzt im 19. Jahrhundert und die jüngere Generation beteiligt sich durchaus auch politisch. Sie stimmt jedoch selektiver ab und nicht bei jeder Abstimmung. Und gemäss einer Nachbefragung von Tamedia haben immerhin 40% der Jungen für die 13. AHV-Rente gestimmt.

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ein roter Schweizer Pass
Keystone

Kann man als Schweizer:in ausgebürgert werden?

In der Schweizer Medien wird gerade diskutiert, ob einem der Schweizer Pass wieder entzogen werden kann. Hintergrund ist eine schlimme Tat: Am Wochenende hat ein 15-Jähriger in Zürich einen orthodoxen Juden angegriffen und schwer verletzt.

Der Jugendliche hat tunesische Wurzeln und ist in der Schweiz eingebürgert worden. Somit ist eine Bedingung für eine Ausbürgerung erfüllt; die Person muss noch eine andere Staatsbürgerschaft besitzen. Damit der Pass entzogen werden kann, muss jemand gemäss dem Sekretariat für Migration (SEM) «dem Ansehen oder den Interessen der Schweiz erheblich schaden».

Der Fall des Jugendlichen ist ein Spezialfall, da es sich rechtlich gesehen um ein Kind handelt. Ob es möglich ist, einem Kind die Staatsbürgerschaft zu entziehen, ist umstritten. Wenn die Ausbürgerung einzig dem Zweck der Ausschaffung dient, ist das gegen das Völkerrecht. Auch das Verhältnismässigkeitsprinzip muss angewendet werden. Möchte die Schweiz mit einer Ausschaffung beispielsweise die Sicherheit der Bevölkerung garantieren, muss überlegt werden, ob das auch mit anderen Mitteln erreicht werden kann, zum Beispiel mit einer Gefängnisstrafe.

Illustration mit spanischen Zeitungen und Marta Rovira
Screenshot composite / Wikimedia 4.0 Marcpuigperez

Warum spanische Zeitungen gerade kritisch über die Schweiz berichten.

Die Schweiz ist gerade in Spanien in den Schlagzeilen. Es gibt keine schlechte Presse, heisst es jeweils, aber diese Schlagzeilen sind schon eher negativ. Spanien möchte, dass die Schweiz Personen ausliefert und hat deshalb ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz gestellt.

Die Personen, um die es geht, sind aus Katalonien und sollen an politischen Aktionen beteiligt gewesen sein: Marta Rovira und Ruben Wagensberg. Beide leben in Genf. Rovira ist Generalsekretärin einer linken Partei, die sich für die Autonomie von Katalonien einsetzt. Die Vorwürfe der spanischen Justiz sind happig, es geht unter anderem um Terrorismus.

Manche spanische Zeitungen berichten, dass die Schweiz nicht kooperiere, auch Falschinformation wird verbreitet, wie etwa, dass die Schweiz das Gesuch abgelehnt habe. Das Bundesamt für Justiz hat jedoch noch keine abschliessende Antwort erteilt.

Blick auf eine archäologische Ausgrabungsstätte
Keystone

Glück für Kantonsarchäologie: Dieb:in gibt geklautes Beil aus der Jungsteinzeit zurück.

Es sieht ein bisschen aus wie ein Lachsfilet, ist aber die Klinge eines Kupferbeils aus der Jungsteinzeit. Die Geschichte dieses Beils hat es in sich, und ich meine damit nicht nur die jahrtausendalte Vorgeschichte.

Die Klinge wurde 1981 bei einer Grabung mitten in der Stadt Zürich unbemerkt gestohlen. Nun – 40 Jahre später – ist der Dieb oder die Diebin reuig geworden und hat sie mit einem anonymen Brief der Kantonsarchäologie zurückgegeben. «Lieber späte als überhaupt keine Reue», steht da. Sogar mit einer Angabe, aus welchem Grabfeld das Beil stammt.

Das lässt die Vermutung aufkommen, dass die Person an der Ausgrabung beteiligt gewesen war. Doch das sei für die Kantonsarchäologie irrelevant, steht im Tages-Anzeiger, man freut sich einfach, dass das Beil nicht im Internethandel gelandet ist. Die 11 Zentimeter lange und 250 Gramm schwere Klinge aus Kupfer ist 5600 Jahre alt und wurde an einem Griff aus Holz befestigt, der jedoch nicht erhalten geblieben ist. Ob das kostbare Beil als Werkzeug, Waffe oder für einen rituellen Zweck verwendet wurde, ist unklar.

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