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Verbot langer Badekleidung in Genfer Bädern ausgesetzt

Verbot von langer Badebekleidung in den Genfer Schwimmbädern ausgesetzt
Verbot von langer Badebekleidung in den Genfer Schwimmbädern ausgesetzt Keystone-SDA

Badegäste dürfen in den öffentlichen Schwimmbädern des Kantons Genf vorerst weiterhin lange Badekleidung und Burkinis tragen. Die Genfer Justiz hat ein umstrittenes Verbot vorläufig gestoppt.

(Keystone-SDA) Die Verfassungskammer des Genfer Justizgerichts gewährte der Beschwerde der «Koordination für inklusives Baden» die aufschiebende Wirkung und setzte die Regelung bis zum Entscheid in der Sache ausser Kraft.

Mit diesem Schritt solle der Zugang zu den Bädern während des Sommers gesichert werden, insbesondere angesichts der Hitzewelle, sagte Meriam Mastour, Initiantin der Koordination, am Mittwoch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Sie bestätigte damit einen Bericht des Westschweizer Radio und Fernsehens RTS und der Zeitung «Tribune de Genève».

In ihrem am Montag ergangenen Entscheid hält die Verfassungskammer fest, die Beschwerdeführenden brächten auf den ersten Blick stichhaltige Rügen hinsichtlich möglicher Eingriffe in mehrere Grundrechte vor. Der Ausschluss von Personen, die sich aus religiösen Gründen, aus Schamgefühl oder aus gesundheitlichen Gründen bedecken wollten, könne während der Sommersaison einen schwer wiedergutzumachenden Nachteil verursachen.

Weiter stellte das Gericht fest, dass der Genfer Grosse Rat, der die seit Mai geltende Bestimmung verabschiedet hatte, keinen besonderen Grund für eine sofortige Anwendung geltend mache. Als einziges Argument werde der Wunsch nach einer Vereinheitlichung der Regeln angeführt. Nun wird die Beschwerde materiell geprüft.

Vorstoss der SVP

Die Änderung des Gesetzes über öffentliche Schwimmbäder schreibt Badekleidung vor, die oberhalb der Knie endet und die Arme frei lässt. Die Vorlage geht auf einen Vorstoss der SVP zurück, der ursprünglich das Tragen des Burkinis einschränken sollte.

Im Parlament wurde der Text jedoch allgemeiner formuliert. Der Genfer Staatsrat hatte sich gegen die Gesetzesänderung ausgesprochen und sie als Verstoss gegen die persönliche Freiheit und die Gemeindeautonomie bezeichnet.

Auch die Städte Vernier, Meyrin, Carouge, Lancy und Genf haben Beschwerde gegen das Gesetz eingereicht. Wie die Koordination für inklusives Baden, der rund ein Dutzend Organisationen angehören, kritisieren sie insbesondere das Fehlen eines klaren öffentlichen Interesses, mögliche gesundheitliche Folgen eines Verbots von UV-Schutzkleidung sowie eine Verletzung der persönlichen Freiheit.

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