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Verfahren gegen US-Polizisten nach Tod von Freddie Gray beginnt

(Keystone-SDA) Nach dem Tod von Freddie Gray in Polizeigewahrsam gingen in Baltimore Polizeiautos in Flammen auf. Ob sechs Polizisten für seinen Tod mitverantwortlich sind, wird nun vor Gericht geklärt. Das Verfahren gegen einen der Beteiligten hat am Montag angefangen.

Nach einem Bericht der «Baltimore Sun» begann Richter Barry Williams am Montag mit der Auswahl der zwölfköpfigen Jury. Falls sich wegen Befangenheit der Geschworenen keine unabhängige Jury finden lässt, könnte der Prozess in eine andere Stadt verlegt werden. Der Tod des Afroamerikaners Gray hatte in der Ostküstenmetropole im April tagelange Unruhen und Proteste ausgelöst.

Der 26-jährige Polizist, der am Montag bei Gericht eintraf, ist wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und Amtsvergehen angeklagt und hat wie seine Kollegen auf nicht schuldig plädiert.

Einer der fünf weiteren Beamten, denen in getrennten Verfahren zwischen Januar und März der Prozess gemacht werden soll, ist wegen Mordes mit bedingtem Vorsatz angeklagt. Ein Freispruch oder eine geringe Strafe könnten in Baltimore zu neuen Ausschreitungen führen.

Einige Demonstranten vor Gericht

Gray hatte bei seiner Festnahme im April über Probleme beim Luftholen geklagt, fiel ins Koma und starb eine Woche später an den Folgen einer Rückenmarkverletzung, die er auf dem Weg ins Polizeirevier erlitt.

Laut «Baltimore Sun» soll der nun vor Gericht stehende Polizist seine Kollegen gewarnt haben, dass Gray einen Arzt brauche, aber zugleich gefragt haben, ob der 25-Jährige seine Schmerzen nur vortäusche. Es wird erwartet, dass er im Prozess in den Zeugenstand tritt und gegen zwei seiner Kollegen aussagt, weshalb sein Verfahren als erstes verhandelt wird.

Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich am Montag einige Demonstranten. Zuletzt waren in Minneapolis (Minnesota) und Chicago (Illinois) Afroamerikaner durch Polizeischüsse getötet worden.

Die Stadt Baltimore hatte Grays Angehörigen eine Entschädigung von 6,4 Millionen Dollar über einen Zeitraum von zwei Jahren gezahlt, um eine zivilrechtliche Klage beizulegen.

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