Verteidiger fordern Freisprüche nach tödlichem Unfall in Rüschlikon
Die Verteidiger der drei beschuldigten Landschaftsgärtner haben am Bezirksgericht Horgen Freisprüche gefordert. Für den tödlichen Unfall in Rüschlikon trage keiner die Schuld.
(Keystone-SDA) Eine Verkettung unglücklicher Umstände sei der Unfall gewesen, sagte ein Verteidiger an der Verhandlung am Mittwochmorgen. Sein Mandant sei nicht vor Ort gewesen und trage keine Verantwortung. Er habe lediglich den Auftrag weitergegeben.
Sein Kollege, der die Aushubarbeiten mit dem Bagger tätigte, sei unerfahren und ahnungslos gewesen, hielt dessen Verteidiger fest. Die Bezeichnung «Vorarbeiter» heisse nicht, dass er über eine spezielle Ausbildung verfügt habe. «Er wurde wenige Wochen vorher vom Kollegen angeschult», sagte der Verteidiger.
Von Sicherheitsmassnahmen beim Aushub von Baugruben habe er keine Ahnung gehabt. Eine angebliche Schulung im Winter 2024 habe sein Mandant ferienhalber nicht mitgemacht. Wegen der belastenden Strafuntersuchung und des Todes des geschätzten Mitarbeiters verlangte der Verteidiger eine Genugtuung von 2000 Franken.
Schwierigster Tag des Lebens
Der Verteidiger des Projektleiters sah ebenfalls keine Schuld bei diesem.»Er war für vier Projekte gleichzeitig zuständig und nicht vor Ort», sagte er. Sein Mandant habe lediglich eine koordinierende Funktion und habe den Auftrag pro forma bewilligen müssen.
Im Gegensatz zu den anderen Verteidigern meine er, dass bei der Gartenbaufirma Sicherheitsmassnahmen bekannt gewesen seien. «Mein Mandant kann diese den erfahrenen Arbeitern nicht jedes Mal aufzählen», sagte er.
Zwei der Beschuldigten sprachen in ihrem Schlusswort vom schwierigsten Tag des Lebens und einem unheimlich traurigen Ereignis. Ein Freund und Arbeitskollege sei gestorben, Schuld daran trage aber keiner.
Das Gericht will die Urteile ab 14 Uhr eröffnen.