Verteidiger scheitert mit Einwänden vor Zürcher Obergericht
Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag die Beweiserhebung der Staatsanwaltschaft im Darknet-Killer-Fall für gesetzeskonform erklärt. Der Verteidiger monierte, sie seien unrechtmässig erfolgt und damit nicht verwertbar.
(Keystone-SDA) Am Obergericht geht es um die Frage, ob sich ein heute 55-jähriger Schweizer der versuchten Anstiftung zum Mord an seiner Ex-Partnerin schuldig gemacht hat, als er im Darknet nach einem Killer gesucht hatte. Zwar floss Geld, zur Tat kam es aber nie. Im Februar 2023 wurde der Mann verhaftet.
Vor Obergericht kritisierte der Verteidiger am Donnerstag, die Beweiserhebung sei widerrechtlich erfolgt. Die Webseite sei von den britischen Strafverfolgungsbehörden betrieben worden. Diese hätten damit gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und gegen das Täuschungsgebot verstossen. Die Beweise seien deshalb allesamt nicht verwertbar, der Beschuldigte müsse freigesprochen werden.
Keine Regelverletzung
Das Gericht teilte diese Auffassung nicht. Die Behörden hätten die Webseiten überwacht, da sie den Verdacht hegten, dort würden Kapitalverbrechen gefördert. Ziel sei es gewesen, an die Betreiber herankommen, sagte der Richter. Diese Art der Überwachung sei auch in der Schweiz vorgesehen und geregelt. Es seien keine Regeln verletzt worden.
Es gebe «keine belastbaren Hinweise», dass die britischen Behörden aktiv die Website betrieben hätten. Falls sie dies getan hätten, wäre das eine verdeckte Fahndung im Darknet. Der Beschuldigte sei selbst aktiv geworden. Es habe keine aktive Einflussnahme der anderen Seite gegeben. Es gebe keine Hinweise auf Verfahrensfehler, die Beweise seien zulässig.
Bereits vor der ersten Instanz, dem Bezirksgericht Affoltern, scheiterte der Verteidiger mit dem Versuch, die Unzulässigkeit der Beweise zu erreichen.
Das Bezirksgericht verurteilte den Beschuldigten im März 2025 zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe wegen versuchter Anstiftung zum Mord. Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Beide zogen das Urteil weiter.