Verteidigerin fordert an Zürcher Gericht Freispruch für Vater
Die Verteidigerin hat am Zürcher Obergericht einen Freispruch für einen jungen Vater gefordert. Der 30-Jährige betonte in einem emotionalen Schlusswort, dass er seiner Tochter nie etwas antun könnte.
(Keystone-SDA) «Der Vorwurf, dass ich meine Tochter verletzt haben soll, zermürbt mich am meisten», sagte der Beschuldigte am Donnerstag. 39 Tage sass er in Untersuchungshaft, vier Wochen lang habe er seine wenige Wochen alte Tochter nicht sehen können. Unter Tränen sagte er in seinem Schlusswort: «Ich weiss, dass ich ihr nie etwas getan habe».
Der Vorwurf wiegt schwer: Aus Überforderung soll er im Juni 2023 massive Gewalt gegen die kleine Tochter ausgeübt haben. Sie erlitt einen Oberschenkelbruch. Von einem weiteren Vorwurf, einem gebrochenen Lendenwirbel, hatte ihn das Bezirksgericht Bülach bereits freigesprochen.
An dem Tag habe er sich bei der Arbeit krankgemeldet. Die Freundin ging ins Fitness, erzählte der Beschuldigte. Dass er wegen Müdigkeit oder Krankheit überfordert war, «würde ich nicht behaupten». Er meldete sich bei der Freundin, sagte, dass die Tochter eine Schreiphase habe. Doch als diese zurückkehren wollte, lehnte er ab. Er habe die Tochter beruhigen und schlafen legen können.
Verletzung wegen Genmutation
Die Staatsanwaltschaft habe sich einseitig auf ihren Mandanten eingeschossen, sagte die Verteidigerin. Dabei könne nicht mal zeitlich eingegrenzt werden, dass sich die Tochter die schwere Verletzung zugezogen habe, als sie mit ihm alleine gewesen sei.
Die Verteidigerin führte mehrere medizinische Experten an, die bestätigt hätten, dass eine Genmutation der Tochter schwere Verletzungen in Alltagssituationen möglich mache. Drei unabhängige Mediziner hätten dies bestätigt. Zu schweren Verletzungen kam es später nicht mehr, jedoch seien Mikrofrakturen möglich.
Der 30-Jährige machte dem Spital, in welches das Paar die Tochter später brachte, Vorwürfe. «Ein Gentest hätte schon damals Klarheit gebracht», sagte er.
Dachte, die Tochter mag ihn nicht
Eine Handyauswertung zeigte, dass der Mann im Internet unzählige Male nach Ratschlägen für die Beruhigung eines Kleinkindes gesucht hatte. Dann, im Zeitraum nach den angeklagten mutmasslichen Körperverletzungen, suchte er plötzlich nach Angaben darüber, ab welchem Alter sich Kleinkinder an Ereignisse erinnern können. Für die Vorinstanz ein Indiz, dass er dem Baby etwas angetan hatte.
Diese Interpretation kritisierte die Verteidigerin. Dass er nach «ab wann merken sich Babys Gesichter oder Ereignisse?» gesucht habe, habe andere Gründe. Das Baby habe gefremdelt und geweint. «Er wollte wissen wie er das Kind beruhigen kann», sagte sie. Der 30-Jährige sagte aus, er habe an dem Tag gedacht, dass ihn seine Tochter nicht möge. Die Anfragen sollten zeigen, dass sie ihn noch nicht erkenne.
Neben dem Freispruch forderte die Verteidigerin auch eine Genugtuung für die 39 Tage Untersuchungshaft. Zu Beginn stand auch die Mutter unter Verdacht, sie wurde aber bald entlastet.
«Wunschlos glückliches Kind»
Die Staatsanwältin forderte, das Urteil der Vorinstanz, zehn Monate Freiheitsstrafe bedingt, zu bestätigen. Sie geht davon aus, dass der 30-Jährige an dem Tag von der schreienden, quengelnden Tochter überfordert war. Das Obergericht wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt mündlich eröffnen.
Der 30-Jährige lebt weiterhin mit Freundin und Tochter zusammen. Die Tochter sei ein wunschlos glückliches Kind. «Die Konstellation hat uns noch stärker zusammengeschweisst», wie er sagte.