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Wüste Schlägerei von Rümikon AG beschäftigt das Bundesgericht

Keystone-SDA

Das Aargauer Obergericht muss noch einmal über eine Schlägerei unter Rumänen vom Februar 2021 in Rümikon AG beraten. Das Bundesgericht hat drei Beschwerden von Verurteilten teilweise gutgeheissen. Die Urteile des Obergerichts wurden aufgehoben.

(Keystone-SDA) Das Obergericht habe die Sachverhaltsdarstellung und Beweisbegründung ungenügend begründet, geht aus den drei am Freitag publizierten Beschwerdeentscheiden hervor. Die Lausanner Richter schreiben, die Sachverhaltsdarstellung sei «willkürlich».

Im Februar 2021 war es in der Nacht in einer Liegenschaft in Rümikon zu einer wüsten Schlägerei unter Rumänen gekommen. Fünf Personen wurden teilweise gravierend verletzt. Die Polizei traf nach eigenen Angaben «ein Bild der Verwüstung an».

Die Männer gingen mit Messer und Flaschen aufeinander los. Die Polizei nahm drei Tatverdächtige fest – sie sollten je 427 Tage in Untersuchungshaft verbringen.

Freisprüche vor Bezirksgericht

Das Bezirksgericht Zurzach sprach die drei Männer im April 2022 von sämtlichen Anklagepunkten frei. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hatte teilweise mehrjährige Freiheitsstrafen gefordert. Sie hatte die Männer wegen Raufhandels und schwerer Körperverletzung angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft war mit den Freisprüchen nicht einverstanden und zog die Fälle ans Obergericht weiter. Dieses verurteilte die Männer im September 2023.

Ein Mann wurde der versuchten schweren Körperverletzung, des Angriffs und Raufhandels schuldig gesprochen. Das Obergericht sprach eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren aus – unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 427 Tagen. Das Obergericht verwies den Mann zudem für zehn Jahre des Landes.

Ein weiterer Mann wurde wegen Raufhandels zu einer bedingten Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt. Er sass ebenfalls 427 Tage in Untersuchungshaft. Zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten wurde der dritte Mann wegen Raufhandels verurteilt – ebenfalls unter Anrechnung von 427 Tagen in Untersuchungshaft.

Genauer Ablauf der Schlägerei unklar

Gemäss Bundesgericht hielt das Obergericht selbst fest, der genaue Ablauf der Auseinandersetzung lasse sich beweismässig nicht rekonstruieren. Es sei nicht klar, welche Gruppe mit der Schlägerei begonnen habe, heisst es sinngemäss in den Beschwerdeentscheiden.

Auch fänden sich keine Ausführungen zu einer allfälligen Notwehrlage. Das Obergericht gehe auf zentrale Aussagen nicht ein. (Urteile 6B_1286/2023, 6B_1283/2023, 6B-1278/2023 vom 15.09.2025)

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