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Schweizer Bundesanwalt wirft wegen Fifa-Verstrickungen das Handtuch

Ein Mann packt seine Tasche und geht
Bundesanwalt Michael Lauber 2019 am Ende einer Pressekonferenz. Keystone / Peter Klaunzer

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine schwere Amtspflichtverletzung bestätigt hat, bietet Bundesanwalt Michael Lauber in einer persönlichen Erklärung seinen Rücktritt an.

Nun also doch: Nachdem er sich monatelang gesträubt hat, gibt Bundesanwalt Michael Lauber nun dem Druck nach und bietet seinen Rücktritt an.

In einer persönlichen Erklärung zum heute veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schreibt Lauber: “Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts respektiere ich. Die Unterstellung der Lüge weise ich nach wie vor in aller Form zurück.”

Wenn man ihm jedoch als Bundesanwalt nicht glaube, dann schade dies der Bundesanwaltschaft. Deshalb biete er der zuständigen Gerichtskommission “im Interesse der Institutionen” den Rücktritt an.

Worum geht es?

Im Mai 2019 eröffnete die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) ein Disziplinarverfahren gegen Lauber, weil dieser in Bezug auf mehrere Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino gegen seine Amtspflichten verstossen haben soll.

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Lauber hatte sich im Zuge von Korruptionsermittlungen gegen die Fifa mehrere Male persönlich und geheim mit Infantino getroffen. Die Gespräche wurden nicht protokolliert und erschienen damit auch nicht in den Verfahrensakten.

Lauber hatte lange auf dem Standpunkt beharrt, dass solche informellen Treffen bei komplexen Verfahren aus Effizienz- und Koordinationsgründen notwendig seien. Doch sie brachten ihm den Vorwurf der Befangenheit ein, was den rechtzeitigen Abschluss der Verfahren gegen die Fifa gefährdete.

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Gericht bestätigt Teil der Vorwürfe

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht die von der Aufsichtsbehörde festgestellten Amtspflichtverletzungen von Lauber bestätigt. Der Bundesanwalt habe bei einer Befragung gegenüber der AB-BA vorsätzlich die Unwahrheit gesagt und das dritte Treffen mit Fifa-Präsident Infantino bewusst verschwiegen. 

Dass keiner der Teilnehmer sich an dieses Treffen erinnern konnte, fand das Gericht auffallend: “Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist es schlicht abwegig, dass alle vier Personen eines Treffens, welche sich allesamt an sämtliche früheren und in ähnlicher Konstellation abgehaltenen Treffen erinnern können, an ein bestimmtes Treffen keinerlei Erinnerung mehr haben sollen”, steht im Urteil.

Das Bundesverwaltungsgericht rügt in seinem Urteil aber auch die AB-BA für angriffige Aussagen im Disziplinarbericht: Mit der Aussage, Lauber zeige ein im Kern falsches Berufsverständnis, gehe die Aufsichtsbehörde zu weit und blende dabei die fortschrittlichen Aspekte von Laubers Arbeit als Bundesanwalt aus.

Das Bundesverwaltungsgericht reduzierte den von der Aufsichtsbehörde verhängten Lohnabzug für Lauber von acht Prozent auf fünf Prozent. Nicht alle Vorwürfe gegen Lauber seien erwiesen oder so gravierend wie von der AB-BA behauptet.

Wie geht es weiter?

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Doch Lauber scheint mit seinem Rücktritts-Angebot und der Aussage, er respektiere das Urteil, bereits das Handtuch geworfen zu haben. Damit reiht er sich ein in die Reihe der gescheiterten Bundesanwälte der Schweiz. Das Amt gilt schon lange als Schleudersitz.

Laut SRFExterner Link begrüssen einige Mitglieder der Gerichtskommission den Entscheid Laubers.

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