
Energieabgabe gerettet: Eidg. Räte verständigen sich auf 0,3 Rappen pro Kilowattstunde
Ab 2001 soll in der Schweiz eine Energieabgabe von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde erhoben werden. Beide Parlamentskammern haben am Mittwoch (06.10.)den entsprechenden Kompromissvorschlag der Einigungskonferenz abgesegnet.
Ab 2001 soll eine Energieabgabe von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde erhoben werden. Beide Parlamentskammern haben am Mittwoch (06.10.)den Kompromissvorschlag der Einigungskonferenz abgesegnet: Der Ständerat mit 23 zu 18, der Nationalrat mit 110 zu 52 Stimmen.
Über die Höhe der sogenannten Förderabgabe hatten die Räte lange gestritten, wobei die grundsätzlichen Gegner aus den Reihen der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP) mit taktischen Manövern glänzten. Während der Ständerat auf 0,2 Rappen bestand, trat der pokernde Nationalrat beharrlich für 0,6 Rappen ein. Erst zum Schluss machte die grosse Kammer einen Schritt auf die kleine zu.
Vor den Räten setzte sich Energieminister Moritz Leuenberger für die Energieabgabe ein. Diese leite den Umbau ein, der für die spätere ökologische Steuerreform notwendig sei. Angesichts der Öffnung des Strommarktes sei es auch wichtig, etwas für die Wasserkraft zu tun.
Mit dem Satz von 0,3 Rappen wird die Abgabe auf Erdöl, Gas, Kohle und Uran jährlich rund 450 Millionen Franken einbringen. Sie soll eingesetzt werden für die Förderung der erneuerbaren Energien, die rationelle Energienutzung und die Erhaltung und Erneuerung einheimischer Wasserkraftwerke.
Die Energieabgabe soll während 10 Jahren gelten und vom Parlament um höchstens 5 Jahre verlängert werden können. Auf Antrag der aus je 13 Kommissionsmitgliedern beider Räte zusammengesetzten Einigungskonferenz drang hier der Ständerat durch. Der Nationalrat hatte für 20 Jahren votiert, lenkte schliesslich aber mit 139 zu 19 Stimmen ein.
Fraglich ist, ob 0,3 Rappen ausreichen werden, um die Initianten der Solar-Initiative zum Rückzug zu bewegen. Das Volksbegehren verlangt eine Abgabe von 0,5 Rappen. Deren Ertrag von rund 800 Millionen soll mindestens zur Hälfte für die Sonnenenergie und im übrigen zur Förderung der Energie-Effizienz eingesetzt werden.
Ebenfalls bereit für die Schlussabstimmung ist das CO2-Gesetz. Es droht frühestens für 2004 mit einer CO2-Abgabe von maximal 210 Franken pro Tonne, wenn sich das Ziel einer zehnprozentigen Reduktion des Treibhausgases bis 2010 absehbar nicht erreichen lässt. Wegen der Energieabgabe dürfte sich diese Massnahme allerdings erübrigen.
Bei der letzten Differenz folgten die Räte der Einigungskonferenz. Der Ständerat tat es stillschweigend, der Nationalrat mit 101 zu 36 Stimmen. Der Entscheid zur Einführung der CO2-Abgabe liegt beim Bundesrat, muss aber vom Parlament genehmigt werden. Der Ständerat hatte die Kompetenz abschliessend dem Bundesrat, der Nationalrat dem Parlament übertragen wollen.
SRI und Agenturen

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