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Zürcher Gericht spricht 34-Jährigen von Brandstiftungs-Vorwurf frei

Keystone-SDA

Das Bezirksgericht Zürich schickt einen 34-jährigen ehemaligen Kiffer in eine ambulante Therapie. Er stand vor Gericht, weil er versucht haben soll, einen Brand bei der Synagoge "Agudas Achim" im Kreis 3 zu legen. Das Gericht sah dafür jedoch keine Beweise.

(Keystone-SDA) «Ich war damals in einem desolaten Zustand», sagte der Schreiner über seine Verfassung im Sommer 2024. Wegen dem Kiffen litt er unter paranoider Schizophrenie. Er hatte Verfolgungswahn und war der festen Überzeugung, er müsse die Menschheit «vor Bösem bewahren».

Am Tag der Street Parade erzählte ihm ein unbekannter Mann, dass «diese Leute» am Schabbat Kinder quälen würden. Weil der Gaza-Krieg ihn damals sehr beschäftigte, kam er auf die Idee, seinen «Überwachern etwas zu bieten, ein Theater». Er habe bei «diesen Leuten» etwas Stinkendes hinterlassen wollen.

Er tränkte Werbeflyer mit Benzin und legte sie, verpackt in eine Papiertüte, vor die massive Holztüre der Synagoge. Vor Gericht bestritt er jedoch, dass er das Papier wirklich anzünden wollte. «Ich hätte das ohne Weiteres machen können, aber ich wollte nicht.»

Es wurden tatsächlich keine Brandspuren am Papier oder auf dem Boden gefunden. Die Staatsanwaltschaft war jedoch der Ansicht, dass ihm das Anzünden im Wahn lediglich nicht gelungen sei.

Das Gericht glaubte ihm aber, dass er keine Brandstiftungsabsicht hatte. Eine Absicht habe die Staatsanwaltschaft nicht beweisen können, deshalb müsse er freigesprochen werden. Gemäss Anklage hätte die Menge an getränktem Papier ohnehin nicht ausgereicht, um eine solch massive Holztüre in Brand zu setzen.

Schuldig gesprochen wurde der Schweizer hingegen für eine ganze Reihe weiterer Delikte: Er stahl unter anderem eine Playstation, bedrohte einen SRF-Moderator und schlich sich in eine Therme – alles Teile seiner «eingebildeten Mission», wie er vor Gericht sagte.

«Ich bin kein Antisemit»

Mittlerweile kifft der Schweizer seit eineinhalb Jahren nicht mehr. Er nimmt Neuroleptika, um seine Schizophrenie im Griff zu haben und geht regelmässig zu einer Psychiaterin. Nach Ansicht des Gerichts soll die Behandlung in dieser Form weitergeführt werden.

Eine stationäre Massnahme, also in einer geschlossenen Institution, fand das Gericht «nicht verhältnismässig». «Sie wirken stabil. Wir glauben, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht», sagte der Richter.

Die ambulante Therapie könne aber jederzeit in eine stationäre umgewandelt werden, warnte er. Etwa dann, wenn sich der Beschuldigte den Drogentests oder den Medikamenten verweigere.

Auf eine eigentliche Bestrafung verzichtete das Gericht, weil der Mann nicht schuldfähig ist. Dieser Ansicht war auch die Staatsanwaltschaft, allerdings hätte sie den Schreiner lieber in eine stationäre Massnahme geschickt.

Vor Gericht bat der 34-Jährige um Entschuldigung. Er habe diesen Leuten Angst gemacht. Dabei seien diese ja gar nicht schuld am Gaza-Krieg und «wollen nur friedlich ihr Leben leben». Er sei kein Antisemit, beteuerte er.

Mit Messer vor Synagoge herumgeschlichen

Bereits im März stand ein Mann wegen eines ähnlichen Angriffs in Zürich vor Gericht. Er hatte orthodoxe Juden angegriffen und war mit einem Messer vor einer Synagoge herumgeschlichen. Vor Gericht sagte er aus, er habe mit dem Messer «Brot schneiden wollen».

Auch er litt unter Wahnvorstellungen und befand sich zum Tatzeitpunkt in einem eingebildeten Verteidigungskampf. Dieser Beschuldigte, auch er Kiffer, erhielt jedoch eine stationäre Massnahme, ist also nicht mehr in Freiheit.

Die Zahl der antisemitischen Übergriffe nahm seit dem Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 und dem anschliessenden Gaza-Krieg deutlich zu. Der schlimmste Vorfall war der Messerangriff eines 15-Jährigen, der einen damals 50-jährigen orthodoxen Mann am 2. März 2024 lebensgefährlich verletzte. Die Jugendanwaltschaft klagt ihn wegen versuchten Mordes an. Der Gerichtsprozess findet noch in diesem Jahr statt.

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