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Zürcher Gericht verurteilt 72-Jährigen wegen Stalking

Keystone-SDA

Das Bezirksgericht Zürich hat einen 72-Jährigen wegen Stalking schuldig gesprochen. Er versuchte über Jahre Kontakt mit einer deutlich jüngeren Frau aufzunehmen. Das Gericht verhängte eine unbedingte Geldstrafe von 180 mal 100 Franken sowie eine Busse über 1000 Franken.

(Keystone-SDA) Der Sachverhalt sei erstellt, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung am Donnerstag. Einerseits gebe es schriftliche Dokumente seines Verhaltens, andererseits die Aussagen der Klägerin. «Auch der Beschuldigte stritt die Kontaktversuche nicht ab».

Die Anklage listet detailliert auf, welche Mails oder Nachrichten der Mann dem früheren Model geschickt hatte. Mal ging es um ihre Firma, so schickte er ihr etwa einen Vorschlag für ein Firmenauto. Dann schrieb er, dass er sich «nicht so leicht in die Flucht schlagen lasse».

2010 ging es los mit den Kontaktversuchen. Ab 2023 wurden diese intensiver. Zuvor soll der Beschuldigte gelegentlich am Arbeitsplatz der Klägerin aufgetaucht sein oder sie angerufen haben. Mehrere Kontakt- und Rayonverbote ergingen.

Immer wieder in Erinnerung gerufen

Der Richter hielt fest, dass das Verhalten noch nicht unter den Stalking-Tatbestand fällt, der erst seit Anfang Jahr gilt. Das Verhalten des Mannes habe die Klägerin aber eingeschränkt, was einer Nötigung entspreche. Diese habe die Einschränkungen glaubhaft dargestellt. Einzelne Handlungen über längere Zeit reichten dafür. «Er hat sich immer wieder in Erinnerung gerufen», sagte der Richter.

Das Gericht verurteilte den 72-Jährigen wegen mehrfacher versuchter Nötigung und mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen. Weiter gilt ein Kontakt- und Rayonverbot während fünf Jahren. Der Beschuldigte muss zudem eine ambulante Therapie machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden.

Der Verteidiger forderte zuvor einen Freispruch. Der 72-Jährige habe nicht aus böswilliger Energie oder krimineller Rücksichtslosigkeit gehandelt, sagte der Verteidiger am Donnerstag an der Verhandlung. «Er empfand die Liebesbeziehung als real». Den vorgeworfenen Taten, die sich mit langen Pausen über einen Zeitraum von 14 Jahren erstrecken, fehle es an Intensität. So habe er der Klägerin in der Zeit nur ein Geschenk zugestellt.

Der Verteidiger stellte auch infrage, ob die Klägerin ihre Lebensweise anpassen musste. «Bei einer Befragung sagte sie selber, dass sie nicht verängstigt war», hielt er fest. Die Kontaktversuche hätten ihr nicht gepasst. Doch sie habe einfach den Kontakt blockiert oder Mails gelöscht.

Kontaktverbote respektiert

Sein Mandant habe gedacht, er sei auf dem adäquaten Weg zur Anbahnung einer Liebesbeziehung. Er habe einmal gesagt, er habe sich bloss Sorgen um sie gemacht. Er wollte sie nicht einschüchtern, meinte der Verteidiger.

Einen Freispruch forderte er auch vom Vorwurf des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen. Sein Mandant habe Kontaktverbote immer respektiert. Dass er Drittpersonen, in diesem Fall den Partner und eine Verwandte der Geschäftspartnerin, kontaktierte sei nicht verboten gewesen. Das sah der Richter anders. Gerade diese versuchte Kontaktaufnahme über Dritte sei verängstigend. Es sei klar gewesen, dass diese Personen der Klägerin vom Kontakt erzählen würden.

Keine Lust auf Fragen

Der Beschuldigte zeigte wenig Interesse an der Verhandlung. «Wollen Sie das wirklich durchspielen?»und «Hören Sie doch auf!» waren die einzigen Sätze, die der Beschuldigte in der Befragung äusserte. Auch «schlauere Fragen» wünschte er sich, weit in seinen Stuhl zurückgelehnt. Die Fragen des Richters beantwortete er nicht. Die Privatklägerin und die Staatsanwältin nahmen nicht an der Verhandlung teil.

Der 72-Jährige stand schon einmal vor Gericht. Dieses brach die Verhandlung aber ab und beantragte ein psychiatrisches Gutachten. Der Gutachter diagnostizierte beim 72-Jährigen eine wahnhafte Störung in Form einer Erotomanie, einen «Liebeswahn» in Bezug auf die deutlich jüngere Frau. In seinem Schlusswort hielt der Beschuldigte fest, dass er einiges zum Sachverhalt zu sagen hätte. «Aber das würde den Rahmen sprengen».

Seit er aus der Haft entlassen wurde, sei nichts mehr vorgekommen. Obwohl keine Massnahmen mehr ausgesprochen worden seien. «Wo ist die Gewalt?» hatte er während der Fragen des Richters ausgerufen. Die Urteilseröffnung wollte er sich nicht mehr anhören. Den Richter bezeichnete er beim hinausgehen als «Dilettanten» und «schwer von Begriff».

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