Zürcher Kantonsrat will Pflegeheimbetten nach Bedarf planen
Künftig soll ein Pflegeheim nicht mehr allein mit einer Betriebsbewilligung auf die kantonale Pflegeheimliste kommen. Entscheidend sollen stattdessen der Bedarf sowie vorgegebene Qualitätskriterien sein.
(Keystone-SDA) Der Kantonsrat sprach sich am Montag in erster Lesung für die Änderung des Pflegegesetzes aus. Ziel der gesetzlichen Anpassung ist es, die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Pflegeheimbetten-Planung im Kanton Zürich zu schaffen.
Mit der Gesetzesänderung wird der Kanton die Vorgabe des Bundes umsetzen. Dieser habe den Finger auf einen wunden Punkt gelegt, sagte Nicole Wyss (AL, Zürich). Die bisherige Regelung habe Nährboden für Ausbeutungen geboten und zu Qualitätsverlust geführt. «Qualität und gesundes Personal ist kein Nice-to-have sondern ein Muss», sagte Wyss.
Nachgewiesener Bedarf
Bisher durfte im Kanton Zürich jedes Pflegeheim mit einer Betriebsbewilligung direkt über die Krankenkassen abrechnen. Künftig sollen Heime einen solchen Leistungsauftrag nur noch erhalten, wenn in ihrer spezifischen Region auch tatsächlich ein nachgewiesener Bedarf an Betten besteht.
Damit wird der Kanton seine Kompetenzen bei der Pflegeheimbetten-Planung ausbauen. Die Gemeinden sollen aber für die pflegerische Versorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zuständig bleiben.
Die Planung erfolgt nicht mehr für jede Gemeinde einzeln, sondern in grösseren Verbünden. Die Zürcher Gemeinden haben sich bereits in 18 Versorgungsregionen aufgeteilt.
Restkosten vom Kanton getragen?
Da die Gemeinden bei der spezialisierten Pflege Kompetenzen aber an den Kanton abtreten, forderte eine links-grüne Kommissionsminderheit (GLP, AL, Grüne, Teile der SP) eine finanzielle Entlastung. Sie war der Ansicht, dass der Kanton künftig auch die Restkosten für die Spezialpflege bezahlen soll. Also den Anteil der Pflegekosten, der nicht von den Krankenversicherungen oder den Pflegebedürftigen selbst übernommen wird.
«Wer plant und entscheidet, soll auch die Kosten mittragen», sagte Martina Novak (GLP, Zürich). Gerade die spezialisierte Pflege sei häufig besonders kostenintensiv. Der Rat aber lehnte den Antrag mit 76 zu 96 Stimmen ab.
Die zweite Lesung mit der Schlussabstimmung findet in einigen Wochen statt.