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Zürich darf laut Bundesgericht Business-Apartments einschränken

Keystone-SDA

Das Bundesgericht stützt die Stadt Zürich bei der Einschränkung von Business-Apartments. Dass Zweitwohnungen nicht an den Wohnanteil angerechnet werden dürfen, verstosse nicht gegen Bundesrecht, haben die Lausanner Richter entschieden.

(Keystone-SDA) Die Stadt Zürich will mit der Regel verhindern, dass ganze Häuser mit Zweitwohnungen belegt werden. Das Bundesprivatrecht gewähre den Gemeinden Raum für Massnahmen im öffentlichen Interesse, teilte das Bundesgericht am Donnerstag mit.

Geklagt hatten vier Unternehmen, die Business-Apartments in Zürich betreiben. Einen Verstoss gegen deren Eigentumsgarantie oder die Wirtschaftsfreiheit, sieht das Bundesgericht nicht. «Für einen Eingriff in diese Grundrechte besteht ein zulässiges öffentliches Interesse», heisst es in der Mitteilung zum Urteil.

Die Regel hatte das Stadtparlament schon 2021 genehmigt. Die klagenden Unternehmen scheiterten vor drei Instanzen.

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