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Zwangsernährung von Rappaz – Walliser Justiz droht Arzt mit Strafen

(Keystone-SDA) Sitten – Die Walliser Justiz hat angeordnet, dass der inhaftierte Hanfbauer Bernard Rappaz im Spital zwangsernährt werden muss. Sollte der zuständige Arzt sich weigern, drohen ihm Sanktionen wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung.
Jean-Bernard Fournier, Vizepräsident des Kantonsgerichts, liess dem verantwortlichen Arzt der Gefängnisabteilung im Genfer Universitätsspital (HUG) am Freitag eine entsprechende Bekanntmachung zukommen.
Anwalt kritisiert Justiz
Die Ärzte müssten Rappaz ernähren, ohne Rücksicht auf ethische Überlegungen von aussen. Das Dokument stütze sich auf Artikel 292 des Strafgesetzbuches, sagte Rappaz› Anwalt Aba Neeman am Samstag und bestätigte eine Meldung der Westschweizer Zeitung «Le Temps». Er habe eine Kopie des richterlichen Bescheids erhalten.
Neeman kritisierte die Justiz scharf wegen ihres Vorgehens. «Es ist skandalös, Ärzte anzugreifen, die mit der Angelegenheit nichts zu tun haben», sagte er gegenüber der SDA. Der zuständige Arzt habe nun 30 Tage Zeit, die Verfügung vor Bundesgericht anzufechten.
Der fragliche Artikel des Strafgesetzbuches sieht vor, dass mit Busse bestraft wird, wer Verfügungen von zuständigen Behörden oder Beamten nicht Folge leistet. In der Verfügung muss indes auf die allenfalls drohende Strafe hingewiesen werden.
Das Universitätsspital wollte am Samstag auf Anfrage nicht Stellung nehmen. Es verwies auf seine Stellungnahme vom Donnerstag, wonach Rappaz nicht zwangsernährt werde. Aus Sicht der Ärzte würde dies die persönliche Integrität verletzen und gegen die Menschenrechte verstossen.
Die Walliser Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten hatte schon am Donnerstag gefordert, dass die Ärzte in Genf alles für die Gesundheit von Rappaz tun müssten. Gleichzeitig sprach sich Waeber gegen einen erneuten Haftunterbruch für den Hanfbauern aus. Sie stützte sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichts.
Der 57-jährige Rappaz verbüsst wegen schweren Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiteren Delikten seit 22. März eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten.
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