Zwei Männer erhalten nach Schlägerei in Baden AG Strafbefehle
Die Staatsanwaltschaft Aargau hat gegen zwei Männer Strafbefehle wegen Raufhandels erlassen. Sie sollen an einer Schlägerei in einem Nachtclub in Baden beteiligt gewesen sein.
(Keystone-SDA) Zur Auseinandersetzung kam es im Oktober 2024. Damals gerieten mehrere Männer in einem Nachtclub in einen Streit, der mit einem Verletzten endete. Die darauf eingeleitete Öffentlichkeitsfahndung der Staatsanwaltschaft Baden verlief erfolgreich, wie die Staatsanwaltschaft Aargau am Mittwoch mitteilte. Die weiteren Beteiligten hätten sich danach gemeldet, sodass die Untersuchung inzwischen abgeschlossen werden konnte.
Die Strafuntersuchung habe ergeben, dass es in jener Nacht zwischen den vier Männern zu Provokationen und einem Streit gekommen sei. Drei Männer seien den Geschädigten tätlich angegangen und hätten ihm ins Gesicht geschlagen.
Einer von ihnen hielt dabei einen Hartplastikbecher in der Hand, wodurch die Schnittverletzungen im Gesicht des Geschädigten entstanden sein dürften, wie es weiter hiess. Die Schnittwunden mussten genäht werden. Weiter erlitt der 25-Jährige einen Bruch am Oberkiefer und eine leichte Hirnerschütterung.
Der dritte Beschuldigte, der durch den Hartplastikbecher die Schnittverletzungen im Gesicht des Geschädigten verursacht haben soll, wurde wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung und Raufhandels angeklagt. Die Anklageschrift fordert 10 Monate Freiheitstrafe bedingt, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 180 Franken und eine Busse von 5000 Franken. Sie ist beim Bezirksgericht Baden hängig.
Bis zur Rechtskraft der Strafbefehle und einem rechtskräftigen Urteil gilt laut Mitteilung für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.